calendar
12345678910111213141516171819202122232425262728293031 Feb »

Keine Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Personensuchmachschine

Dieser Text ist im Cache von metaowl.de - das Original ist hier zu finden.
Landgericht Köln, Urteil vom 22.06.2011, Az.: 28 O 819/10

Suchmaschinenbetreiber dürfen bei der Benutzung von Bildern von einem Einverständnis des Rechteinhabers mit dem bei der Bildersuche üblichen Umfang ausgehen, wenn der Rechteinhaber die Bilder öffentlich zugänglich gemacht hat, ohne diese gegen den Zugriff durch Suchmaschinen zu sichern. Diese vom BGH für Urheberrechtsverletzungen aufgestellten Grundsätze (Urteil des BGH vom 29.04.2010, Az.: I ZR 69/08) gelten entsprechend auch für Ansprüche aus Verletzung des Rechts am eigenen Bild.

http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/22-06-2011-lg-koeln-28-o-819-10.html

Da hat einer dieser Datenschutz-Hysteriker mal einen Dämpfer bekommen.
von Archivalia : Rubrik:Datenschutz, gepostet am Donnerstag, 1. Januar 1970 um 1:00
Aufgrund der Textinhalte könnten folgende Beiträge thematisch zu diesem Beitrag passen:
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: