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Lesungs - Selbstauskunft (pflichtverletzung, schadensersatzpflichtig)

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OWL
contentDa liest man für ein Viertel seines üblichen Honorars in Neukölln für eine lobenswerte Veranstaltung (aus einem anderen Buch als geplant ...). So weit, so gut. Aber dann soll man, um diese Aufwandsentschädigung zu bekommen, fürs Quartiersmanagement eine "Selbstauskunft" ausfüllen, in der man nach so Dingen wie Sozial- und Rentenversicherung, Geburtsort und Nationalität und weiß nicht was gefragt wird.
Mehr noch, in dieser datenschutzrechtlich sicher nicht uninteressanten "Selbstauskunft" wird einem auch noch gedroht:
"Mir ist bewußt, dass falsche oder fehlende Angaben durch mich eine Pflichtverletzung darstellen und ich schadensersatzpflichtig werden kann."

Einen solchen Wisch mußte ich in den sieben Jahren meiner regen Lesetätigkeit an Schulen, Bibliotheken und anderen öffentlichen Einrichtungen noch nicht ausfüllen, und das werde ich auch jetzt nicht tun.

Nachtrag:
Gerade kam die Bestätigung des Verbandes Deutscher Schriftsteller Berlin/Justiziarin, daß derlei Selbstentblätterung nicht notwendig ist. Rechnung mit Steuernummer genügt. Natürlich.

Nachtrag II:
Der Berliner Senatsverwaltung, auf die sich das Quartiersmanagement beruft, das wiederum die Finanzierung regelt, genügt angeblich eine gewöhnliche Rechnung nicht.
Nachtrag III:
Die Sache wurde unbürokratisch erledigt, in den nächsten Tagen bekomme ich mein Honorar. Merke: Keine "Selbstauskunft" für Lesungen ausfüllen.
Nachtrag IV:
Hassmails! Ich bekommen von einem der organisatorisch beteiligten Poeten auf diesen Beitrag tatsächlich meine ersten hysterischen Hassmails! In einer ebenso unbeherrschten wie beleidigenden Sprache, daß sie eigentlich um der Unterhaltung Willen veröffentlicht werden sollten - aber dann fliegt hier wohl eine Bombe durchs Fenster ... gute Güte.
von Uhus *finest-assorted* Weblog Droppings, gepostet am Montag, 20. Dezember 2004 um 8:08
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