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Man kann es nicht oft genug sagen

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Die Bürger von Thüringen, Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz müssen sich sogar darauf einstellen, dass ihre E-Mail-Konten künftig auch dann von der Polizei überwacht werden können, wenn keinerlei Verdacht gegen sie vorliegt. »Präventiv-polizeiliche Telekommunikationsüberwachung« heißt der einigermaßen revolutionäre Paragraf im Juristen-Sprech, den diese Länder ohne viel Aufhebens ins Landespolizeirecht aufgenommen haben. Er ermächtigt die Polizei nach richterlicher Anordnung, den Telefon- und E-Mail-Verkehr von völlig unschuldigen Bürgern anzuzapfen. Es reicht schon, wenn man unwissentlich in den Umkreis eines Terrorverdächtigen gerät; sei es als Nachbar, Mitbewohner, Arbeitskollege oder Sportsfreund.
Die Zeit: Denn sie wissen, was wir tun (Jochen Bittner) [via bananajoe]

Siehe Neues Polizeigesetz in Hessen, GnuPG unter Windows: Verschlüsselung (fast) ganz einfach.
von PlasticThinking: Moe's Blog., gepostet am Donnerstag, 17. März 2005 um 10:56
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