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Suchmaschinen mit Schranken

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Jeder, der Suchmaschinen wie Google oder Yahoo nutzt, kennt die Filtereinstellungen zur Ausblendung von Inhalten, die als jugendgefährdend gelten. Man klickt als User Ja oder Nein an und bestimmt damit, ob man bestimmte Links, die von den Suchmaschinenbetreibern z. B. im Sinne der Klassifizierungen von Ratingorganisationen als jugendgefährdend gelten, nicht angezeigt bekommen möchte.
Yahoo Familienfilter
Familienfilter bei Yahoo.
In Deutschland schreibt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in § 5 und § 11 zusätzlich vor, dass die direkten Anbieter und nicht die Suchmaschinen ihre Inhalte so anbieten oder zugänglich machen müssen, "dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen". Entweder durch technische oder "sonstige" Mittel, zu denen nach § 11 "Jugendschutzprogramme" zählen, die den Angeboten vorgeschaltet oder nur mit dem Programm abzurufen sind oder durch eine zeitliche Beschränkung des Inhaltsangebots auf die späten Abendstunden.

Zu den Inhalten zählen nach § 4 JMStV nicht nur kinderpornografische oder allgemein pornografische, sodomitische Inhalte, sondern auch alle Angebote, die von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Jugendschutz.net, von der KJM anerkannte Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle oder auch mal einer Bezirksregierung so klassifiziert würden oder klassifiziert sind:
Als Propagandamittel, das sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet, als Angebot, das Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet, zum Hass gegen Bevölkerungsanteile und -gruppen aufstachelt, nationalsozialistische Handlungen leugnet oder verharmlost, grausame oder unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen und den Krieg verherrlicht oder verharmlost, zu rechtswidrigen Taten nach § 126 Abs. 1 SGB anleitet oder sterbende oder leidende Menschen darstellt und damit die Menschenwürde verletzt.

Um die Methoden, Techniken und Ansätze, wie mit solchen Inhalten zu verfahren sei, gibt es schon so lange Diskussionen, wie es diese Inhalte gibt. Sie betreffen viele Fragen und Probleme, zu denen u. a. die Frage gehört, wer mit welchem Schema, welcher Weltanschauung und "Medienkompetenz" die Inhalte klassifiziert, ob die Klassifizierung so treffgenau sind, dass wirklich nur "extreme" Angebote klassifiziert und von Filter- und Schutzprogrammen erfasst werden, was in der Vergangenheit in Berichten zu Schemata und darauf basierender Filtersystem stets verneint werden musste, die Frage, wieviel Verantwortung den Personen zukommt, die zur Erziehung berechtigt oder mit ihr betraut sind, was die Vermittlung von "Medienkompetenz" an Kinder und Jugendliche angeht und der Methoden, dass Internet eigenverantworlich selektiv zu nutzen im Verhältnis zum Stellenwert, den dabei (halb)automatische Bewertungs- und Filtersysteme einnehmen sollten und nicht zuletzt das Problem, wie erwachsenen Benutzern, zu denen auch Journalisten, Studenten, Wissenschaftler und Blogger gehören, ihre Rezipientenfreiheit zu garantieren ist, was auch die Möglichkeit einschließt, anonym Inhalte zu nutzen, nicht nur zum Zweck der Information und Nutzung, sondern auch für Recherchen und zur Berichterstattung.

Unter dem Gesichtspunkt, dass sich die oben genannten Pflichten an die Anbieter selbst richten und dem unten angerissenen Fragen- und Problemkomplex erscheinen die neuen Methoden, der Suchmaschine Seekport krtitisch, wenn nicht problematisch.
Denn wie die KJM gestern in ihrer Pressemitteilung Erfolg der Internetaufsicht: KJM bewertet technische Jugendschutzmaßnahme der Suchmaschine Seekport positiv mitteilte, "gibt es erstmals für eine Suchmaschine technische Schutzmaßnahmen, mit denen der Zugang von Kindern und Jugendlichen zu problematischen Erotikseiten im Internet wesentlich erschwert werden kann...die Jugendschutzvorkehrungen sollen bei Seekport und weiteren Partnern, die Suchergebnisse von Seekport erhalten, eingeführt werden".

Die KJM stellt dazu selbst fest, dass "technische Schutzmaßnahmen nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) grundsätzlich von Inhalteanbietern eingesetzt werden müssen. Seekport als Suchmaschine geht mit diesem Konzept über die gesetzlichen Mindestanforderungen deutlich hinaus".

Was machen die technischen Schutzmaßnahmen von Seekport aus?
Dazu heißt es in der entsprechenden Pressemitteilung von Seekport
Technische Grundlage der Jugendschutzmaßnahmen, die Seekport zur Bewertung bei der KJM eingereicht hat, ist die innovative Themensuche (Vertical-Search-Funktion), die zum Patent angemeldet ist. Sie ermöglicht die Zuordnung aller im Index befindlichen Internetdokumente zu definierten Themenbereichen. So wird es möglich sein, pornografische Inhalte aus der normalen Internetsuche auszuschließen. In den separaten Themenbereich "Erotik" können volljährige Nutzer dann erst nach Eingabe des Geburtsdatums, der Personalausweisnummer und der E-Mail-Adresse wechseln
(...)
Seekport bietet seit dem Start im Juni 2004 in Deutschland eine umfassende, roboter­basierte Internetsuche mit einem minimalen Anteil an so genannten entwicklungsbeeinträchtigenden erotischen Dokumenten in der normalen Suche. Die generell hohe Treffer-Qualität wird durch ein Qualitätsteam sichergestellt, das kontinuierlich die Suchalgorithmen verbessert, unerwünschte Inhalte entfernt und systematisch gegen Suchmaschinen-Spam vorgeht.
(...)
"Unser Qualitätsmanagement macht uns schon jetzt zur mit Abstand familienfreundlichsten Suchmaschine mit einem signifikant geringeren Anteil unzulässiger Dokumente. Denn bei Seekport fängt Qualität nicht erst da an, wo der Gesetzgeber eingreifen muss", erklärt Stefan Karzauninkat, bei Seekport Director Quality Management Europe.
D. h. bei Seekport und zukünftig allen Suchmaschinen, die das Seekport System übernehmen würden oder ähnliche Techniken entwickeln, wird ein menschliches Team Inhalte nach Kriterien in jugendgefährdende Kategorien aussortieren, die von dem Suchmaschinenbetreiber selbst bestimmt werden und zusätzlich wird die Pflicht und Umsetzung von Zugangsbeschränkungen, die eigentlich nur vom Inhalteanbieter selbst vorzunehmen sind, zu den Suchmaschinen vorverlagert.
Welches Mitsprache- und Einspruchsrecht der Inhalteanbieter dabei selbst noch hat ist ungewiss.

Gewiss ist aber, dass erwachsene Benutzer schon der Suchmaschine selbst eine Reihe persönlicher Daten auszuhändigen haben, wenn sie auf Inhalte stoßen, die der Einschätzung der Suchmaschinenbetreiber nach jugendgefärdend sind - was, wie man oben lesen konnte, nicht nur "Erotikseiten" betrifft. Daten, die sich bei den Suchmaschinenbetreibern ansammeln und den anonymen Zugang zum Webserver des Inhalteanbieters selbst unmöglich machen werden, wenn der Benutzer keine Kenntnis von der direkten Adresse besitzt.

Man denke dabei auch an die für ihre Datensammelleidenschaft bekannte Google Suchmaschine, dem gesteigerten Bedürfnis von Geheimdiensten, Sicherheitsbehörden und Regierungen, mehr über die Nutzer von bestimmten Inhalten erfahren zu wollen und der Bereitwilligkeit oder dem Zwang seitens einer Suchmaschine wie Google, mit staatlichen Behörden zusammenzuarbeiten zu wollen oder zu müssen.
In einem Staat wie China dürfte den dortigen Sicherheitsorgane nach der vollbrachten Zwangsregistrierung aller Inhalteanbieter derartige Techniken als willkommene Ergänzung erscheinen.

Eine in irgendeiner Form selbstbestimmte Suche nach Inhalten wie anfangs angesprochen, würde bei breiter Anwendung solcher Techniken durch alle Suchmaschinenbetreiber oder gar gesetzlicher Verpflichtung zur Implementierung der Vergangenheit angehören.
Das man sich das seitens der KJM wünscht, geht aus der Schlußbemerkung des KJM Vorsitzenden Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring hervor:
"Eine spürbare Verbesserung des Jugendschutzes im globalen Medium Internet kann nur mit Hilfe von technischen Schutzmaßnahmen, verbunden mit der Selbstbeschränkung der Anbieter, erreicht werden. Suchmaschinen spielen dabei eine Schlüsselrolle. Das Konzept von Seekport zeigt, dass technische Jugendschutzmaßnahmen auch bei Suchmaschinen möglich sind, und kann Modellcharakter für andere Unternehmen haben."
Aber wie alle Techniken, besitzen vermutlich auch Techniken wie die von Seekport Vorzüge. Dazu zählt trotz der Problematiken, die ich gerade formuliert habe der Nutzen, den sie trotzdem für den Jugenschutz haben können - die Frage ist nur, wie man sie im Rahmen des Fragen- und Problemkomplexes einordnet. Dazu zählt auch die "generell hohe Treffer-Qualität" und die Entfernung von Seiten mit Dialern aus dem Suchindex, die Seekport verspricht, was den Usern zugute kommen würde, die mit ungenauen Ergebnissen überhäuft oder mit schadhaften Inhalten belästigt werden.

Eine ähnliche Ambivalenz zeigt sich bei einer neuen Suchmaschinentechnik, man könnte auch von Data-Mining Technik sprechen, die kürzlich von der University at Buffalo vorgestellt wurde. Die Technik, die sich u. a. der Kontextanalyse und Natural Language Processing(NLP) bedient, dient der Aufspürung von Unapparent / Unintended Information Revelations (UIR) also unabsichtlichen und verdeckten Preisgaben von (neuen) Informationen, auch Gemeinsamkeiten, die sich aus der Analyse und Synthese von Internetinhalten ergeben, die von verschiedenen Quellen und Autoren stammen.

Denn einerseits soll die Technik über das Data-Mining von Websites, Weblogs u. a. der Aufspürung terroristischer Netzwerke oder von Beziehungen zwischen Personen dienen, auf die (vermeintlich) terroristische Profile passen und kann zu einer noch größeren Abschottung von Publikationen staatlicher Stellen führen, wenn eine UIR Analyse ergibt, dass mehrere aber verschiedene Quellen in ihrerer Gesamtheit Informationen generieren, die man nicht veröffentlicht sehen will und deshalb einzelne Quellen vom Netz nimmt.
Andererseits kann die Technik auch für Suchmaschinenalgorithmen verwendet werden, deren Zusatzinformationen aus der "Gesamtschau" heterogener Quellen einen "Zusatzgewinn" für den Benutzer darstellt oder auch zur Herstellung von Kontakten für Social Networks und Software über die Aufdeckung von Beziehungen dienen, die so nicht zu vermuten wären.
von rabenhorst - Big Brother, gepostet am Donnerstag, 9. Juni 2005 um 14:34
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