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Prozess gegen Alvar Freude geht weiter

Dieser Text ist im Cache von metaowl.de - das Original ist hier zu finden.

»Das Strafverfahren gegen den Autor der Online-Dokumentation zu den Sperrverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf gegen Webseiten geht weiter: Am Mittwoch steht das erstinstanzliche Urteil gegen den Mediendesigner und Online-Aktivisten Alvar Freude auf dem Prüfstand des Landgerichts in Stuttgart [wir berichteten]. Freude hatte in seiner Online-Dokumentation die von der Bezirksregierung inkriminierten Neonazi- und Tasteless-Seiten verlinkt—aber zwar keineswegs, wie er vor Gericht glaubhaft zu machen versuchte, um dafür zu werben. Dennoch hatte ihn das Amtsgericht im Oktober 2004 wegen Beihilfe zur Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen wegen Beihilfe zur Volksverhetzung und Beihilfe zur Gewaltdarstellung zu 120 Tagessätzen verurteilt. [...]

Bald könnte die Zahl der Links, mit denen sich Berichterstatter oder Blogger strafbar machen, steigen: Bei der Kommission für Jugendmedienschutz, an die inzwischen die Kompetenz für Sperrverfügungen Düsseldorfscher Prägung übergegangen ist, wird das Thema gutachterlich ausgelotet. Wird Freude verurteilt, würde das bedeuten, dass eine Berichterstattung über künftige Sperrverfügungen unter Angabe der entsprechenden Links gar nicht möglich wäre.« [mehr bei Heise]

Aufpassen wie eine Eule! [Logo courtesy of The Inkredible Karl]

von Industrial Technology & Witchcraft, gepostet am Montag, 13. Juni 2005 um 16:45
Aufgrund der Textinhalte könnten folgende Beiträge thematisch zu diesem Beitrag passen:

Prozess gegen Alvar Freude geht weiter

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»Das Strafverfahren gegen den Autor der Online-Dokumentation zu den Sperrverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf gegen Webseiten geht weiter: Am Mittwoch steht das erstinstanzliche Urteil gegen den Mediendesigner und Online-Aktivisten Alvar Freude auf dem Prüfstand des Landgerichts in Stuttgart [wir berichteten]. Freude hatte in seiner Online-Dokumentation die von der Bezirksregierung inkriminierten Neonazi- und Tasteless-Seiten verlinkt—aber zwar keineswegs, wie er vor Gericht glaubhaft zu machen versuchte, um dafür zu werben. Dennoch hatte ihn das Amtsgericht im Oktober 2004 wegen Beihilfe zur Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen wegen Beihilfe zur Volksverhetzung und Beihilfe zur Gewaltdarstellung zu 120 Tagessätzen verurteilt. [...]

Bald könnte die Zahl der Links, mit denen sich Berichterstatter oder Blogger strafbar machen, steigen: Bei der Kommission für Jugendmedienschutz, an die inzwischen die Kompetenz für Sperrverfügungen Düsseldorfscher Prägung übergegangen ist, wird das Thema gutachterlich ausgelotet. Wird Freude verurteilt, würde das bedeuten, dass eine Berichterstattung über künftige Sperrverfügungen unter Angabe der entsprechenden Links gar nicht möglich wäre.« [mehr bei Heise]

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von Industrial Technology & Witchcraft, gepostet am um 16:45
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