Verfassungsbeschwerde gegen TKG
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»Eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) will mehr Datenschutz für Bürger und für Unternehmen eine Kostenerstattung für Überwachungsmaßnahmen erreichen. Vor zwei Tagen reichte der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik im Namen von vier E-Mail-Providern sowie von zwei Privatpersonen die Beschwerde ein. [...] Die staatlichen Zugriffsrechte auf persönliche Daten von Telekommunikationsnutzern seien zu weitgehend.« [mehr bei Heise]
Die Namen der Klagenden sind der Beschwerdeschrift [PDF] nicht zu entnehmen, aber es ist sehr ermutigend, daß Unternehmen und Privatpersonen den Weg nach Karlsruhe wagen, wenn schon Verbände und öffentliche Institutionen kneifen.

