Mikroverfilmung von Archivunterlagen für die Ahnenforschung
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http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=136268&template=allgemeintb12_lda
Der Brandenburgische Landesdatenschutzbeauftragte musste zu Selbstverständlichem Stellung nehmen:
Personenbezogene Daten Verstorbener unterliegen nicht dem Schutz des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes. Befinden sie sich in öffentlichen Archiven, regelt das Brandenburgische Archivgesetz den Umgang mit ihnen. Je älter und allgemeiner sie sind, desto weniger spricht gegen ihre Nutzung für Ahnenforschung oder andere wissenschaftliche Zwecke.
Der Brandenburgische Landesdatenschutzbeauftragte musste zu Selbstverständlichem Stellung nehmen:
Personenbezogene Daten Verstorbener unterliegen nicht dem Schutz des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes. Befinden sie sich in öffentlichen Archiven, regelt das Brandenburgische Archivgesetz den Umgang mit ihnen. Je älter und allgemeiner sie sind, desto weniger spricht gegen ihre Nutzung für Ahnenforschung oder andere wissenschaftliche Zwecke.
von Archivalia (Rubrik:Datenschutz),
gepostet am Dienstag, 28. Juni 2005 um 22:31

