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Nimm das, Otto!

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Speicherung von IP-Adressen bei T-Online rechtswidrig:

Schon in der Verhandlung Ende Mai war bei Voss der Eindruck entstanden, dass es dem Anwalt von T-Online nicht gelungen sei, den Richter davon zu überzeugen, dass die Aufbewahrung insbesondere der IP-Adressen für Abrechnungszwecke erforderlich sei. Diese Einschätzung bestätigte sich nun in der vom Gericht gefällten Entscheidung.

von Hugos House of Weblog Horror, gepostet am Freitag, 1. Juli 2005 um 12:17
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Nimm das, Otto!

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Owl Content Speicherung von IP-Adressen bei T-Online rechtswidrig:

Schon in der Verhandlung Ende Mai war bei Voss der Eindruck entstanden, dass es dem Anwalt von T-Online nicht gelungen sei, den Richter davon zu überzeugen, dass die Aufbewahrung insbesondere der IP-Adressen für Abrechnungszwecke erforderlich sei. Diese Einschätzung bestätigte sich nun in der vom Gericht gefällten Entscheidung.

von New entries tagged with Owl, gepostet am um 12:17
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