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Datenschutz für dynamische IP-Adressen

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Eine Entscheidung des Amtsgerichts Darmstadt: T-Online darf Daten über die Internet-Verbindungen seiner Kunden nicht beliebig speichern. Die dynamisch vergebenen IP-Adressen müssen gelöscht werden, sobald die für die Abrechnung notwendigen Daten erhoben sind. Das Urteil im Wortlauf (PDF Icon, 90 KB). [futurezone.ORF.at]
von Der Schockwellenreiter: Save Privacy (RSS-Feed), gepostet am Montag, 4. Juli 2005 um 8:43
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