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Speicherung der IP-Adressen von Flatratekunden unzulässig

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teltarif.de:


Das Amtsgericht Darmstadt hat in einer jüngst veröffentlichten Entscheidung (Az.: 300 C 397/04) T-Online untersagt, die im Rahmen der Nutzung eines Internetzuganges des Klägers gespeicherten dynamischen IP-Adressen länger zu speichern, als dies für die Ermittlung der Abrechnungsdaten erforderlich ist.

Zugleich wurde T-Online verurteilt, übermittelte dynamische IP-Adressen des Klägers zu löschen, sobald aus den IP-Adressen die für das Abrechnungssystem erforderlichen Daten gewonnen worden sind.

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von Stör-Signale: Datenschutz, gepostet am Montag, 4. Juli 2005 um 17:33
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