Speicherung der IP-Adressen von Flatratekunden unzulässig
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Das Amtsgericht Darmstadt hat in einer jüngst veröffentlichten Entscheidung (Az.: 300 C 397/04) T-Online untersagt, die im Rahmen der Nutzung eines Internetzuganges des Klägers gespeicherten dynamischen IP-Adressen länger zu speichern, als dies für die Ermittlung der Abrechnungsdaten erforderlich ist.Zugleich wurde T-Online verurteilt, übermittelte dynamische IP-Adressen des Klägers zu löschen, sobald aus den IP-Adressen die für das Abrechnungssystem erforderlichen Daten gewonnen worden sind.
von Stör-Signale: Datenschutz,
gepostet am Montag, 4. Juli 2005 um 17:33

