Humanistische Union zum Informationsfreiheitsgesetz
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Presseerklärung der
Humanistischen Union und anderer Organisationen
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat die heutige Bundesratssitzung ohne
Einspruch passiert. Es wird wie geplant zum Januar 2006 in Kraft treten.
Diesen Schritt zu mehr Transparenz begrüßt das Bündnis von Journalisten-
und Bürgerrechtsgruppen zur Durchsetzung der Informationsfreiheit
nachdrücklich. (...)
Das IFG führt für die öffentlichen Stellen des Bundes ein allgemeines Informationszugangsrecht ein. Jeder Bürger kann danach Einsicht in Verwaltungsakten nehmen oder Kopien dieser Unterlagen beantragen. Eine persönliche Betroffenheit oder eine Antragsbegründung sind nicht erforderlich. Vielmehr ist die Behörde in der Begründungspflicht, falls sie glaubt, die begehrten Informationen aufgrund von Ausnahmeklauseln - z.B. Datenschutz oder Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen - nicht freigeben zu können. (...)
Dr. Christoph Bruch von der Humanistischen Union verwies darauf, dass die Informationsfreiheit in vielen anderen Ländern Verfassungsrang hat. (...)
Kritisch bewertete er die Gestaltung der Antwortfristen: "Mit der Einführung einer "Soll- Bestimmung" statt verbindlicher Fristen besteht die Gefahr, dass eine kooperationsunwillige Verwaltung die Antwort auf den Sankt Nimmerleinstag verschiebt." Positiv hob er hervor, dass ein Bundesgesetz jetzt auch die Bundesländer ermutigen wird, eigene Informationsfreiheitsgesetze zu verabschieden, so wie in Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen bereits geschehen. (...)
Ansprechpartner:
Deutscher Journalisten-Verband (DJV): Michael Konken
Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di: Ulrike Maercks-Franzen
Netzwerk Recherche e.V.: Dr. Manfred Redelfs
Humanistische Union e.V.: Dr. Christoph Bruch
Transparency Deutschland: Dr. Hansjörg Elshorst
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat die heutige Bundesratssitzung ohne
Einspruch passiert. Es wird wie geplant zum Januar 2006 in Kraft treten.
Diesen Schritt zu mehr Transparenz begrüßt das Bündnis von Journalisten-
und Bürgerrechtsgruppen zur Durchsetzung der Informationsfreiheit
nachdrücklich. (...)Das IFG führt für die öffentlichen Stellen des Bundes ein allgemeines Informationszugangsrecht ein. Jeder Bürger kann danach Einsicht in Verwaltungsakten nehmen oder Kopien dieser Unterlagen beantragen. Eine persönliche Betroffenheit oder eine Antragsbegründung sind nicht erforderlich. Vielmehr ist die Behörde in der Begründungspflicht, falls sie glaubt, die begehrten Informationen aufgrund von Ausnahmeklauseln - z.B. Datenschutz oder Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen - nicht freigeben zu können. (...)
Dr. Christoph Bruch von der Humanistischen Union verwies darauf, dass die Informationsfreiheit in vielen anderen Ländern Verfassungsrang hat. (...)
Kritisch bewertete er die Gestaltung der Antwortfristen: "Mit der Einführung einer "Soll- Bestimmung" statt verbindlicher Fristen besteht die Gefahr, dass eine kooperationsunwillige Verwaltung die Antwort auf den Sankt Nimmerleinstag verschiebt." Positiv hob er hervor, dass ein Bundesgesetz jetzt auch die Bundesländer ermutigen wird, eigene Informationsfreiheitsgesetze zu verabschieden, so wie in Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen bereits geschehen. (...)
Ansprechpartner:
Deutscher Journalisten-Verband (DJV): Michael Konken
Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di: Ulrike Maercks-Franzen
Netzwerk Recherche e.V.: Dr. Manfred Redelfs
Humanistische Union e.V.: Dr. Christoph Bruch
Transparency Deutschland: Dr. Hansjörg Elshorst
von Uhus *finest-assorted* Weblog Droppings,
gepostet am Samstag, 9. Juli 2005 um 7:26

