calendar
« Jun12345678910111213141516171819202122232425262728293031 Aug »

Vorratsdatenspeicherung

Dieser Text ist im Cache von metaowl.de - das Original ist hier zu finden.

Und täglich grüsst das Murmeltier

Man hört den Begriff immer wieder: Vorratsdatenspeicherung. Was ist das eigentlich? Der Grundgedanke ist, daß Telekommunikationsanbieter sämtliche Verbindungsdaten (grob gesagt alles, was Schlüsse darüber zulässt, wer wann mit wem kommuniziert hat) für einen gewissen Zeitraum vorhalten sollen, damit Strafverfolger darauf zugreifen können.

Wie lange die Daten gespeichert werden sollen, darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen. Die EU will beispielsweise in einer entsprechenden Richtlinie genügend Spielraum lassen, damit die einzelnen EU-Länder zwischen 6 und 48 Monaten frei wählen können. Und wofür? Nun, damit die Strafverfolger diese Daten bei Ihrer Tätigkeit, also der Verfolgung von Straftaten, die auf moderne Kommunikationsmittel gestützt sind, zurückgreifen können. Beliebte Buzzwords sind hier der Kampf gegen Kinderpornografie, Urheberrechtsverletzungen, Rechtsextremismus, Wirtschaftskriminalität und, natürlich, Terrorismus.

Der mutmaßlich islamistische Terroranschlag von London hat nun dafür gesorgt, daß die Diskussion neu entfacht wird. Schon einen Tag nach dem Anschlag hat der derzeitige EU-Ratsführer Großbritannien eine Sondersitzung der EU-Innenminister am 13. Juli angekündigt. Dabei strebe Großbritannien “Fortschritte bei der umstrittenen Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten” an, hat ein britischer Regierungsvertreter wissen lassen.

Der gerade erst in sein Amt eingeführte neue LKA-Chef von Niedersachsen, Uwe Kolmey, hat einen Tag später auch hier in Deutschland zur auflebenden Diskussion beigetragen. Er möchte unter anderem eine einjährige Speicherung von Internetverbindungsdaten umgesetzt sehen.

Herr Kolmey argumentiert, dieser Schritt sei notwendig, da die Strafverfolger relevante Hinweise oft erst spät erhielten und die notwendigen Informationen dann nicht mehr rechtzeitig vor der Löschung bei den Providern eingeholt werden könnten. Im Kampf gegen Kinderpornografie “sei es durchaus wahrscheinlich”, daß erst Monate nach dem Einstellen der Inhalte ins Internet eine Anzeige erfolge.

Darüber hinaus forderte der LKA-Chef, daß Provider auf freiwilliger Basis, beispielsweise durch Einsatz geeigneter Filtersoftware, das Netz “sauber halten” sollen. Außerdem solle die Telefonüberwachung ausgeweitet, eine Kronzeugenregelung eingeführt und ein Korruptionsregister errichtet werden. Herr Kolmey befindet sich mit derartigen Forderungen in guter Gesellschaft. Heise erwähnt beispielsweise den baden-württembergischen Innenminister Heribert Rech und den Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm, die ähnliche Ideen formuliert haben.

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie bitte…
… ja, wen denn eigentlich? Diejenigen, die solche Ideen ausbrüten, scheinen sich über solche “Nebensächlichkeiten” keine Gedanken zu machen. Daher hier ein kleines “best of” aus dem Heise-Forum.

Wer sich ab und an in den Heise-Foren umschaut, stolpert zwangsläufig über Twister. Ihre Beiträge sind fast durchweg sehr lesenswert, was sich auch in der regelmäßigen “Grünfärbung” (also die Bewertung des Inhalts durch andere User) ausdrückt. Twister hat auch zu diesem Thema einen sehr lesenswerten Beitrag verfasst:

Generell wäre es auch wichtig, die Nebenwirkungen zu bedenken
Twister

Die Vor- und Nachteile der Vorratsdatenspeicherung wurden schon so oft diskutiert, dass es sich auch bis zum LKA herumgesprochen haben müsste.
Leider sehen die Ablehner durchaus auch die Vorteile und argumentieren, während die Befürworter die Argumente der anderen Fraktion schlichtweg ignorieren.
Ähnlich wie bei den biometrischen Pässen, die der Bundesrat absegnet und auf das Prinzip Hoffnung setzt (wir wissen nicht ob sie sicher sind, glauben aber daran), setzt man bei der Vorratsdatenspeicherung auch auf die Hoffnung, dass die Kollateralschäden nicht eintreten. Ich würde allerdings nicht darauf wetten.

Wenn die Wirtschaft schon zu dieser Pauschalbeschnueffelung gelotst werden soll indem man ihr anbietet, die gesammelten Daten auch zu Marketingzwecken benutzen zu dürfen, dann ist dies eine sehr gefährliche Tendenz. Einerseits die Daten zu Strafverfolgungszwecken zu wollen, andererseits aber der Privatwirtschaft diese Daten noch frei Haus zu liefern verstößt auch gegen die Zweckgebundenheit.

Solange die Datensicherheit nicht einmal gegeben ist (siehe nicht verschlüsselte Polizeifestplatte bei Ebay versteigert) und der Staat seiner Auskunftspflicht gegenüber von Überwachung Betroffenen nicht hinreichend nachkommt (lediglich 30% werden im Nachhinein von der T-Überwachung unterrichtet) gibt es keinen Grund, dem Staat jetzt einen Vertrauensvorschuss zu geben. Im Gegenteil: es wäre höchst kurzsichtig zu denken, dass diejenigen, die momentan die Sicherheitsbedenken und Datenschutzbedenken bei biometrischen Pässen und dergleichen mehr durch die VogelStraußTaktik begegnen, bei einjährig oder mehrjährig gespeicherten Daten wirklich sorgfältig damit umgehen würden.

Die weiteren Argumente gegen eine Vorratsdatenspeicherung finden sich hier.

Im folgenden Beitrag wird ein Gedanke ausgesprochen, der mir in ähnlicher Form auch schon durch den Kopf ging:

Ueberwachungen wollen Terroristen
JohnDerDepp

Hallo,

mir ist es heute klar geworden, welche Ziele die Terorristen folgen. Sie wollen nicht bloss n Menschen toten, dass ist ein leichtes. Sie wollen keine Rache, das geht besser mit Enthauptungen usw. Sie wollen auch nicht nur fuer Aufsehen erregen, andere verschaffen sie ausreichend Aufmerksamkeit.

Was sie wollen ist unsere Lebenstil zu zerstoeren. Das schaffen sie selbstverstaendlich alleine nicht, sie verfuegen ueber einem Militaer in dem Mass nicht. Was die Terroristen tun ist, unsere Politiker in die Lage zu versetzen, unsere halbwegs freie Gesellschaft selbst zu zerstoeren.

Jeder Angriff auf die Freiheit - hier geht’s um Vorratsdatenspeicherung (man koennte auch fragen, warum die IP Adresse ueberhaupt erst gespeichert wird)- in anderen Bereichen geht’s um biometrie Ausweise, in anderen geht es um die DNA Speicherung, in anderen geht es um das bespitzeln von Kontobewegungen, in anderen geht es um die Errichtung von Fluechtlingslager in Afrika - werten die Teroristen als einen Schritt weiter in der Erriechung ihres Zieles.

Das traurige ist, unsere Politiker und unsere Journalisten und unsere Gutmenschen verstehen dies nicht. Sie verstehen nicht, dass wenn sie uns um unsere Freiheiten berauben machen sie sich zum Handlanger jene Spinner die dies bejueblen.

Wir werden von unseren demokratisch gewaehlten Politiker in einer anderen Form terrorisert.

Der Name Holger Voss dürfte auch bekannt sein. Er ist regelmäßig aktiv in den Heise-Foren und streitet zur Zeit mit T-Online über die Rechtmäßigkeit der IP-Speicherung bei Flatrate-Kunden. Er formuliert:

solche überwachungsstaatlichen Maßnahmen wären verfassungswidrig
Holger Voss

Überwachungsstaatliche Maßnahmen, wie Herr Kolmey sie fordert, könnten vermutlich tatsächlich die Aufklärung der einen oder anderen Straftat vereinfachen. Ebenso wie das Mitlesen jeden Briefes, das Protokollieren aller Besuche in fremden Wohnungen oder das Überwachen aller Schlafzimmer mit Kameras helfen könnte, Straftaten aufzuklären.

Nur: All diese Maßnahmen wären massive Angriffe auf Menschenrechte und im übrigen mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

.
.
Die unüberwachte Telekommunikation ist in der BRD ein Grundrecht, verbrieft in Artikel 10 des Grundgesetzes.

(Art. 10 GG sieht Ausnahmen vor. Eine verdachtsunabhängige Speicherung von IP-Adressen _aller_ InternetnutzerInnen wäre aber keine Ausnahme mehr, sondern würde Art. 10 Abs. 1 GG komplett ad absurdum führen.)

.
Dass staatliche Überwachungsmaßnahmen nur bei begründetem Verdacht (und eben nicht verdachtsunabhängig bei allen InternetnutzerInnen) durchgeführt werden dürfen, leitet sich aus der Unschuldsvermutung ab. Dieser Grundsatz ist durch Artikel 20 und 28 GG festgeschrieben.

.
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung leitet sich unmittelbar aus der Menschenwürde (Art. 1 GG) und der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 GG) ab, wie das Bundesverfassungsgericht 1983 festgestellt hat.

Wenn Verbindungsdaten von allen InternetnutzerInnen gespeichert werden, dann passiert genau das, was das BVerfG 1983 als nicht zulässig bewertet hat: Das berechtigte Gefühl des Überwachtwerdens schüchtert ein, eine allgemeine Handlungsfreiheit, wie Art. 2 GG sie vorsieht und wie sie sich aus der Würde des Menschen (Art. 1 GG) ableitet ist nicht mehr gegeben.

.
.
Dass PolizistInnen dazu neigen, polizeistaatliche und überwachungsstaatliche Maßnahmen für harmlos, normal oder notwendig zu halten, ist nichts Neues und ergibt sich wohl aus der eigenen Parteilichkeit.

Wenn aber der Chef eines Landeskriminalamtes sich in dieser Deutlichkeit als Feind von elementaren Grundsätzen der Verfassung äußert, sollte er meines Erachtens diesen Posten nicht länger bekleiden.

Gruß

.
Holger

Last but not least ein Bericht, der mögliche “Nebenwirkungen” skizziert:

Eigene Erfahrung zu Vorratsdatenspeicherung…
Gottwalt Thiersch

In der Oberstufe ging ich in Muenchen zur Schule, wohnte aber ausserhalb.
So fuhr ich jeden Morgen eine Dreiviertelstunde mit S- und U-Bahn. Fanden nachmittags Veranstaltungen statt, wartete ich und fuhr zwischenzeitlich natuerlich NICHT nach hause.
An der U-Bahn-Haltestelle vor unserer Schule war damals ein Teil der offenen Drogenscene Muenchens. Oft fanden dort Ausweiskontrollen statt, so dass also auch ich oft -auch nachmittags, beim Warten auf eine spaetere Veranstaltung- kontrolliert wurde.
Eines Tages wurde ich mitgenommen in einen in der Naehe stehenden Polizei-Bus und erst einmal vollstaendig gefilzt. Dann wurde ich gefragt, was ich denn immer da machen wuerde und warum ich da herumstreunen wuerde. Das sei aufgefallen und man wuerde vermuten, dass ich irgendwas mit der Drogenscene zu tun haette. Ich verwehrte
mich vehement dagegen und verwies auf meinen Schulbesuch etc. Ich wurde dann nicht weiter behelligt.

Einige Jahre spaeter bekam ich eine Anzeige wegen angeblicher Fahrerflucht. Auf dem Parkplatz von Wertkauf sollte ich mit meinem damaligen VW-Bus einen BMW angeparkt und dabei beschaedigt haben. Der BMW-Eigentuemer hatte meine Fahrzeugnummer sowie zwei Zeugen.

In der Verhandlung wurde klar, dass ich zwar gesehen wurde, wie ich neben dem BMW ausparkte, dass aber niemand direkt gesehen hatte, ob ich das Fahrzeug ueberhaupt beruehrt hatte. Ich war mir sicher, das Fahrzeug nicht beruehrt zu haben und bestand auf einem Sachverstaendigen, der klaeren sollte, ob die Beschaedigung ueberhaupt von meinem Auto herruehren konnte.
Nun wurde der Staatsanwalt einigermassen persoenlich und polterte los, es sei unerhoert, dass jemand wie ich, der schon mit 16 in der Drogenscene auffaellig geworden sei und regelmaessig nach Amsterdam und in die Schweiz fahre (in der Schweiz wohnen meine Eltern, in Amsterdam besuchte ich zweimal meinen Patenonkel), sich erdreiste, Forderungen zu stellen. Ich solle wenigstens zu meinen Fehlern stehen und fuer die Folgen einstehen.

Der Richter ordnete trotzdem einen Ortstermin mit Gegenueberstellung beider Fahrzeuge an (allerdings erstmal ohne Sachverstaendigen). Dabei konnte dann rasch geklaert werden, dass der Schaden gar nicht durch mein Auto verursacht werden konnte (Stoss-Stange ist deutlich hoeher als bei normalen PKW, so niedrig haette ich das Fahrzeug gar nicht beruehren koennen).

Was daran deutlich wird: Daten, die an sich nichts aussagen, koennen, aus dem Zusammenhang gerissen und anders zusammengefuegt, ein Bild ergeben, das an sich schluessig wirkt, aber nichts mit der Realitaet zu tun hat.
Andersrum: Wir betreiben hier im Haus einige WLAN-NATs. So kommen wir mit einigen HanseNet-DSL-Anschluessen fuer 30 Wohnungen gut aus. Wie will nun ein Ermittler feststellen, wer nun tatsaechlich welche Dinge hier machte? Was nuetzen da Zugangsdaten? Und diese Situation ist wohl nicht aussergewoehnlich, oder?
Und nochmal anders: Die Umschaltung in den Verteilerkaesten wird inzwischen hier nicht mehr von der Telekom selbst, sondern von beauftragten Firmen durchgefuehrt. Wie viele Menschen haben da inzwischen Zugang zu den Schluesseln? Wie einfach ist es, so ein Schloss zu knacken? Wie einfach ist es, sich auf den Anschluss eines Anderen aufzuschalten und darueber illegal zu agieren? Wer wirklich Illegales vorhat, fuer den ist das ein Leichtes. Der ist dann aber nicht mehr durch Vorratsdatenspeicherung zu ermitteln. Fuer alle Anderen fuehrt Vorratsdatenspeicherung hoechstens zu Situationen wie von mir oben geschildert.

Gruss

Gottwalt

Für die Zukunft

Meine Bitte an die Damen und Herren, die immer wieder schnell mit Forderungen wie Vorratsdatenspeicherung zur Hand sind: vor dem reden Gehirn einschalten. Besinnen Sie sich doch bitte mal wieder auf die Grundwerte unserer freiheitlich demokratischen Gesellschaft. Die Lektüre des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, dessen Schutz Ihre Aufgabe ist, liefert die notwendige Nachhilfe.

von blogtaku42, gepostet am Dienstag, 12. Juli 2005 um 9:55
Aufgrund der Textinhalte könnten folgende Beiträge thematisch zu diesem Beitrag passen:
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: