BVG: Europäischer Haftbefehl verstösst gegen die Verfassung
Die Nachricht schien sich heute morgen wie ein Lauffeuer zu verbreiten (der Spiegel brachte gar eine Eilmeldung in seinem Online-Angebot):
Europäischer Haftbefehl verstößt gegen Grundgesetz
[…] Das deutsche Gesetz, das den EU-Haftbefehl in Deutschland umsetzt, greife unverhältnismäßig in das Grundrecht auf Auslieferungsfreiheit ein, entschied der Zweite Senat des Verfassungsgerichts in Karlsruhe. Deutschland habe die EU-Vorgabe zu eng und damit grundgesetzwidrig umgesetzt. Solange in Deutschland kein neues deutsches Gesetz zum EU-Haftbefehl verabschiedet werde, dürfe daher kein Deutscher ausgeliefert werden. […]
Die Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht wurde vom Deutsch-Syrer Mamoun Darkazanli erhoben. Er wehrte sich damit erfolgreich gegen seine Auslieferung nach Spanien.
Sehr unterschiedlich fallen nun die Reaktionen aus. Die einen begrüssen das Urteil:
Der Grünen-Geschäftsführer im Bundestag, Volker Beck, begrüßte das Urteil. “Mit diesem Urteil stärkt das Bundesverfassungsgericht rechtsstaatliche Prinzipien”, erklärte Beck.
Frau Zypries hingegen sieht das anders, sprach gar von einem Rückschlag im Kampf gegen den internationalen Terrorismus.
Die Ministerin bedauerte, dass der terrorverdächtige Deutsch-Syrer Mamoun Darkazanli, der in Karlsruhe mit seiner Verfassungsbeschwerde erfolgreich war, nun freigelassen werden muss. Der Mann werde “als Schlüsselfigur von al-Qaida” angesehen, betonte Zypries. Die Ministerin fürchtet zudem, dass das Urteil “zu einer weiteren Bürokratisierung der Verfahren führen” wird.
Nachhilfe nötig
Mir scheint, zahlreiche Politiker in Deutschland brauchen ganz dringend Nachhilfe in Sachen Grundgesetz. Es passt wohl vielen nicht in den Kram, aber dennoch gilt die Unschuldsvermutung: im Zweifel für den Angeklagten. Im Fall Darkazanli konnte die deutsche Justiz laut Spiegel keine Verdachtsmomente vorbringen, die ein Verfahren in Deutschland hätten rechtfertigen können:
Darkazanli wird verdächtigt, eine Schlüsselfigur des Terrornetzwerkes al-Qaida in Europa gewesen zu sein. Die deutsche Justiz konnte ihm jedoch nichts nachweisen.
Und auch, wenn der Verdacht hinsichtlich Verbindungen zu al-Qaida noch so stark ist: solange man nicht mehr als blosse Vermutungen anbringen kann, muß weiterhin die Unschuldsvermutung gelten. Die ist nunmal Bestandteil unseres Grundgesetzes, und gerade das Grundgesetz wird im Eifer des Anti-Terror-Gefechts sowieso schon viel zu häufig außer Acht gelassen.
Die von Frau Zypries geäußerte Befürchtung, dieses Urteil führe “zu einer weiteren Bürokratisierung der Verfahren” zeigt meines Erachtens eine ganz bedenkliche Entwicklung. Bürokratisierung ist im allgemeinen recht negativ behaftet und wird unter anderem verwendet, um unnötige Verwaltungsarbeiten und den Kampf mit “unnötigem Papierkram” zu kritisieren. Daß ausgerechnet unsere Justizministerin sich dazu versteigt, die Einhaltung des wichtigsten aller bundesdeutschen Gesetze, nämlich das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, als “Bürokratisierung” zu bezeichnen, ist schon ein starkes Stück.
Bleibt zu hoffen, daß das Bundesverfassungsgericht auch weiterhin seiner Linie treu bleibt und der Politik, wenn nötig, auch mal ganz gewaltig vor den Kopf stösst.

