Offener Brief an die Redaktion des Handelsblattes
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Subject: "Rückschlag für Anti-Terror-Kampf"
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Online-Ausgabe des Handelsblatt findet sich ein Artikel zur BVerfG-Entscheidung über den EU-Haftbefehl. Der gewählte Titel, “Rückschlag für Anti-Terror-Kampf”, ist meines Erachtens ein Unding, impliziert er doch, daß die Entscheidung der Karlsruher Richter ein Fehler sei, der verhängnisvolle Folgen haben könne. Letztlich scheint das ja auch die Auffassung von Frau Zypries zu sein. Das ist doch aber nur die halbe Wahrheit.
Ihre Kollegen vom Kölner Stadtanzeiger berichten darüber, welche fundamentalen Pannen bei der Umsetzung der EU-Vorgaben in nationale Gesetzgebung gemacht wurden. Die Kurzfassung: fehlende parlamentarische Kontrolle und ausgebliebene Diskussion des Gesetzentwurfs. Der Versuch von Beteiligten, den Zeitdruck und die Angst vor den (nicht existenten) Konsequenzen einer Nicht-Umsetzung dieser Richtlinie als Entschuldigung anzuführen, ist genauso peinlich wie Ströbeles Aussage “Das ist einfach so durchgerutscht”. Anders gesagt: das Problem ist hausgemacht.
Als bodenlose Frechheit empfinde ich vor diesem Hintergrund die Aussage von Frau Zypries, dieses Urteil sei ein “Rückschlag bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus”. Zudem sprach sie die Befürchtung aus, das Urteil führe zu einer weiteren Bürokratisierung des Verfahrens. Das Wort Bürokratisierung ist negativ besetzt und wird im Allgemeinen für Fälle verwendet, in denen unnötiger Papierkram die Effizienz bestimmter Verfahrensweisen unnötig hemmt. Angewendet auf den konkreten Fall heisst das doch nicht weniger als: Frau Zypries empfindet es als lästig und hinderlich, daß im Kampf gegen den Terror auf das Grundgesetz Rücksicht genommen werden muß. Diese Frau ist Bundesjustizministerin das muß man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen!
Insgesamt ist sowohl in der deutschen als auch in der europäischen Politik seit dem 11. September 2001 verstärkt die Auffassung anzutreffen, daß Bürgerrechte im Kampf gegen den Terror angeblich weniger wichtig seien als Maßnahmen zur Verteidigung unserer westlichen Gesellschaften. Schlimm genug, daß demokratisch legitimierte Politiker immer häufiger Ideen ernsthaft formulieren, die sich mit dem Grundgesetz nicht vereinbaren lassen. Mindestens genauso schlimm ist aber, wenn Medien diese Argumentation einfach ohne weitere Reflektion übernehmen. Ich vermisse die lautstarke Kritik der Medien und den Aufruf, im Kampf gegen den Terror unsere Verfassung nicht aus den Augen zu verlieren.
Wer fordert, Bürgerrechte müssen eingeschränkt werden, um den Angriffen der Terroristen die Stirn bieten zu können, hat die elementarsten Grundsätze unseres Systems gründlich missverstanden. Das Grundgesetz, in dem die Bürgerrechte verankert sind, bildet die Wurzeln unseres freiheitlichen demokratischen Systems und somit unserer Gesellschaft. Wenn wir diese Wurzeln einkerben, wird der gesamte Baum darunter leiden. Der Versuch, den Baum am Leben zu halten, wird dann scheitern - entweder er wird durch den Sturm des Terrors umgeworfen, oder er vertrocknet langsam aber sicher. So oder so, wir werden verlieren, falls wir unsere eigenen Grundsätze im Kampf gegen den Terrorismus aufgeben.
Wenn die Karlsruher Richter also mit ihrem Urteil dafür sorgen, daß die Vorgaben des Grundgesetzes eingehalten werden, dann ist das kein “Rückschlag” in irgendeiner Form, sondern ein deutliches Wecksignal an die Politik, aber auch an die Medien und somit die Öffentlichkeit: aufgewacht, hier läuft was schief! Bleibt nur zu hoffen, daß das Signal nicht ungehört verhallt.
Mit freundlichen Grüssen,
Michael Renzmann

