Schlappe für die Schlapphüte
Dieser Text ist im Cache von metaowl.de - das Original ist hier zu finden.
Sachsens Verfassungsgerichtshof kippt in Teilen den »Großen Lauschangriff«: Die Vorschrift verstößt gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und der Menschenwürde, entschieden die Richter. Die Überwachung privaten Wohnraums sei unzureichend geregelt. Zudem wird laut Urteil durch die Gesetzesänderung von April 2004 das Trennungsgebot für Aufgaben von Polizei und Geheimdienst verletzt (Az.: Vf. 67-II-04). [heise online news]
von Der Schockwellenreiter: Save Privacy (RSS-Feed),
gepostet am Freitag, 22. Juli 2005 um 10:43

