Die letzte Vernunftsinstanz?
Heute verkündete das Bundesverfassungsgericht ein mit Spannung erwartetes Urteil. Ein Richter aus Oldenburg hatte gegen das im Jahr 2003 in Niedersachsen novellierte Polizeigesetz geklagt, weil es das verdachtsunabhängige Abhören von Telefongesprächen erlaube. Karlsruhe gab ihm Recht: es entschied heute, dass das Gesetz gegen das Grundgesetz verstösst und daher nichtig ist.
Dazu schreibt Heise:
Zur Begründung führten die Richter an, dass die in Niedersachsen vorgesehenen Bestimmungen unverhältnismäßig in das Fernmeldgeheimnis eingegriffen hätten. Zudem sei die polizeiliche Ermächtigung unbestimmt und es fehlten Vorkehrungen, dass Gespräche im Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht abgehört beziehungsweise unmittelbar gelöscht werden. Außerdem habe Niedersachsen in die Gesetzgebungsbefugnis des Bundes eingegriffen, da mit der Telefonüberwachung auch Strafverfolgung bezweckt werde. Nach dem Karlsruher Urteil ist ein präventive Telefonüberwachung nur dann legal, wenn ein konkreter Hinweis auf die Vorbereitung oder Planung einer Straftat vorliegt.
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Die Reaktionen fielen erwartungsgemäss unterschiedlich aus. Zahlreiche Verbände (beispielsweise BITKOM) und Bürgerrechtsorganisationen (beispielsweise die Humanistische Union) “gratulierten” Karlsruhe zu einer guten Entscheidung. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, der die Klage des Oldenburger Richters schon im Vorfeld unterstützte und auch während des Verfahrens angehört wurde, äusserte sich sehr zufrieden:
Man könne ein Gesetz nicht stärker kritisieren, als es das Bundesverfassungsgericht zu der entsprechenden Abhörbefugnis im niedersächsischen Polizeirecht getan hat. Schaar betonte, das Urteil habe insbesondere die Schutzwürdigkeit des Kernbereichs der Privatsphäre herausgestellt.
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Schaar fordert, dass nun auch andere Landespolizeigesetze auf entsprechende Regelungen hin untersucht werden müssen. Dieser Forderung schloss sich unter anderem auch der Erfurter Öffentlichkeitsrechtler Manfred Baldus an. Max Stadler, Innenpolitiker der FDP, geht - wohl angesichts von mehr als 34000 Telefonüberwachungen im Jahr 2004 - noch weiter:
Stadler forderte zugleich, jetzt auch die Praxis der Polizei bei der - weiterhin erlaubten - Telefonüberwachung im Rahmen von Strafermittlungen kritisch zu beleuchten. “Da ist einiges aus dem Ruder gelaufen”, sagte der FDP-Politiker. “Es gilt, Wildwuchs zu beschneiden.”
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Wie erwartet, gab sich der Innenminister Uwe Schünemann des CDU-geführten Landes Niedersachsen in einer Pressemitteilung enttäuscht über die Entscheidung aus Karlsruhe. Der Polizei gehe eine wichtige Ermittlungsmethode verloren, wodurch ihre Arbeit erschwert werde. In Anbetracht der Gefahr, die vom internationalen Terrorismus ausgehe, sei es bedauerlich, dass das Bundesverfassungsgericht die Rechte des Einzelnen anders bewerte als die niedersächsische Landesregierung. In das gleiche Horn bliess vor der Verkündung des Karlsruher Urteils auch der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Wolfgang Speck.
Peter Schaar hält dagegen:
«Die Terrorismusbekämpfung ist nicht geschwächt», unterstrich Schaar. Telefonüberwachung sei nach Paragraf 100 der Strafprozessordnung erlaubt, wenn die Vorbereitung einer Straftat selbst strafbar ist - was bei der Vorbereitung von Terroranschlägen der Fall sei.
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Friede, Freude, Eierkuchen?
In der Tat ist es erfreulich, dass “dem ganzen Überwachungsfetischismus ein Riegel vorgeschoben wird, wie das Hugo so schön formuliert hat. Aber ist es nicht eigentlich höchst bedenklich, dass die letzte wirklich wirkungsvolle Verteidigungslinie der Vernunft in Karlsruhe sitzt und nicht in Berlin? Und dass diese Verteidigungslinie immer häufiger auf ihre Wirksamkeit hin geprüft wird?
Darin zeigt sich doch letztlich, dass unsere Politiker längst aus den Augen verloren haben, welche Bedeutung dem Grundgesetz zukommt, auf dem sich die freiheitliche demokratische Grundordnung dieses Landes stützt. Das wird umso deutlicher, wenn man sich ansieht, welche Gesetze die Verfassungsgerichte in den letzten Wochen und Monaten gekippt haben:
- Sachsens Verfassungsgerichtshof kippt in Teilen den “Großen Lauschangriff”
- BVerfG: Europäischer Haftbefehl verstösst gegen die Verfassung
- Lauschangriff vermasselt: Teilsieg für die Bürgerrechte
um nur mal einige Beispiele zu nennen.
Aber warum ist das so? Ursula Knapp gibt in einem Kommentar in der Frankfurter Rundschau eine mögliche Erklärung:
Richter müssen nicht wiedergewählt werden. Auch Bundesverfassungsrichter nicht, denn sie haben nur eine Amtszeit von zwölf Jahren. Darin liegt wohl der Grund, dass in dieser “Schlecht-Wetter-Zeit” für Grundrechte vor allem ihnen die Rolle zufällt, die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren.
Die Gunst des Wählers soll es also sein, die Politiker zu ihren oftmals irrationalen Vorschlägen treibt in der Hoffnung, mit der richtigen Idee zusätzliche Stimmen für die eigene Partei abstauben zu können. Und damit letztlich das Streben nach Macht. Das mag vielleicht sogar zutreffen. Aber wie kommt es dann zu den zahlreichen positiven Stimmen, die man in den letzten Stunden zum aktuellen Urteil des BVerfG hören konnte? Ist es wirklich der Wille des Wählers, dass seine Rechte immer weiter eingeschränkt werden sollen zugunsten eines vermeintlichen Sicherheitsgewinns? Oder geht es den Politikern nicht vielmehr darum, langsam aber sicher Werkzeuge für einen Überwachungsstaat zu etablieren - unabhängig davon, was der Wähler möchte?
So oder so: bereits jetzt ist absehbar, dass die Karlsruher Richter so bald nicht zur Ruhe kommen werden. Das vor kurzem verabschiedete Luftsicherungsgesetz, das den Abschuss von durch Terroristen entführten Passagiermaschinen erlaubt, steht als nächstes auf dem Prüfstand. Der Urteilsspruch des ersten Senats dazu wird am 9. November erwartet. Und auch die Planungen der EU, Verbindungsdaten auf Vorrat zu speichern und Überweisungen strenger zu kontrollieren dürften für weiteren Zündstoff sorgen.
Sowohl auf EU- als auch auf Bundesebene wird gebetsmühlenartig immer wieder die gleiche Begründung abgeliefert. Vorhaben XY sei dringend notwendig, um noch besser im Kampf gegen den internationalen Terrorismus bestehen zu können. Bürgerrechte müsse man im Zweifelsfall eben einschränken, denn es könne ja nicht sein, dass die individuellen Rechte des Einzelnen die Sicherheit der Gesellschaft gefährde. Schliesslich gelte es, die von uns allen hoch geschätzten Werte der westlichen Gesellschaft gegen die Angriffe der Terroristen zu verteidigen.
“Wir verteidigen die Werte unserer Gesellschaft, indem wir sie nach und nach abbauen” - sounds like a great plan, guys.
Schaar sagte, er könne «gut nachvollziehen», dass sich wegen der Terrorgefahr der gegenwärtige Fokus hin zur Sicherheit verlagere. Man dürfe jedoch nicht vergessen: «Der Terrorismus richtet sich ganz zentral gegen die offene Gesellschaft.» Dieses Ziel dürften Terroristen nicht erreichen; Grundrechte dürften nicht beschnitten werden.
[Quelle]
Ich befürchte, Herr Schaar, Ihre Worte werden ungehört verhallen.

