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Einschränkung der kleinen Lauschangriffe

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Es gibt auch noch positive Meldungen, wer hätte das gedacht.
Im Zuge der Auseinandersetzungen um den Großen Lauschangriff waren immer mehr Bundesländer dazu übergegangen, präventive Überwachungsbefugnisse per "Kleinem Lauschangriff" in den Landespolizeigesetzen zu verankern. Dazu zählten nicht nur Artikel zum Einsatz der Videoüberwachung, von Wanzen zur akustischen Wohnraumüberwachung, sondern auch zur präventiven Telekommunikationsüberwachung.

Damit ist in der jetzigen Form nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erst einmal Schluß, denn nicht nur das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung gehört damit auf den Prüfstand, sondern auch die anderen Landessicherheits- und -polizeigesetze, in denen zumeist Innenminister der CDU/CSU versuchten, die Überwachungsspielräume auf Landesebene auszuweiten. Eine ähnliche Taktik, nur umgekehrt, wenden Innen- und Sicherheitspolitiker an, um die Datenvorratsspeicherung über die europäische Ebene durchzusetzen.

Tagesspiegel: Vorbeugende Telefonüberwachung nichtig
tagesschau: Karlsruhe kippt vorbeugende Telefonüberwachung
Netzzeitung: Verfassungsrichter erklären Abhörpraxis in Niedersachsen für verfassungswidrig
von rabenhorst - Anti Big Brother, gepostet am Mittwoch, 27. Juli 2005 um 12:20
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