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Vorbeugende Telefonüberwachung verstösst gegen das Grundgesetz

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... schreibt Spiegel Online:
Das Bundesverfassungsgericht hat die präventive Telefonüberwachung verboten. Die seit Ende 2003 in Niedersachsen mögliche Abhörbefugnis verstoße gegen das Grundgesetz. Die Polizei darf künftig nur unter strengen Vorgaben schon im Vorfeld eventueller Straftaten Telefongespräche abhören, Faxe oder E-Mails überwachen.
Siehe auch meine Einträge Überwachung ohne Verdacht (8/03) und Man kann es nicht oft genug sagen (3/2005). Dass Polizeigesetze gegen Grundrechte verstossen, kommt mir ziemlich abstrus vor.
von PlasticThinking: Moe's Blog., gepostet am Mittwoch, 27. Juli 2005 um 12:47
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