Über den Wolken?
… muss die Freiheit wohl grenzenlos sein. Lieber Reinhard, da hast Du wohl nicht mit der deutschen Politik gerechnet… im Himmel über Berlin jedenfalls ist die Freiheit ab heute nicht mehr grenzenlos.
Rückblick
Am 22. Juli 2005 hatte sich in Berlin ein Hobbypilot mit seinem Kiebitz, ein Leichtflugzeug in Doppeldecker-Bauweise, auf eine Wiese in unmittelbarer Nähe zum Reichstag gestürzt. Er kam dabei ums Leben, ansonsten wurde niemand verletzt. Erste Befürchtung: ein Terroranschlag! Bald war jedoch klar, dass es sich um Selbstmord handelte. Einige Tage später fand man die bis dahin vermisste Ehefrau des Piloten tot auf, eventuell wurde sie von ihrem Mann getötet.
Luftabwehrraketen und Kampfhubschrauber
Kein Terroranschlag also, “lediglich” ein Familiendrama. Das hat die üblichen Verdächtigen jedoch nicht davon abgehalten, ihre Ideen zum Besten zu geben.
Die Diskussion um den Einsatz der Bundeswehr im Inneren zur Bekämpfung der Terrorgefahr war im vollen Gange - gerade erst hatte auch Angela Merkel das Thema aufgenommen - daher bot es sich quasi an, sie auf den “Todespiloten” auszuweiten. Von verschiedenen Seiten wurde also die Einrichtung einer Flugverborszone gefordert. Dieter Wiefelspütz, Innenexperte der SPD, erinnerte an die “besonderen Belange” der Hauptstadt und forderte eine “Flugbereitschaft der Bundeswehr mit Kampfhubschraubern in Berlin” - um die Flugverbotszone auch entsprechend durchsetzen zu können. Der Berliner Innensenator Ehrhart Körting, ebenfalls von der SPD, lehnte diese Vorschläge jedoch ab - die Flugverbotszone sei in der vorgeschlagenen Grösse unwirksam, und ein Luftkampf über Berlin könne kaum wünschenswert sein.
Der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) forderte ebenfalls die Einrichtung einer Flugverbotszone und fügte hinzu:
Die fehlende Luftraumabsperrung zeugt angesichts der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus von einer unverständlichen Leichtfertigkeit der Verantwortlichen.
Diese Steilvorlage nutzte CSU-Politiker Günther Beckstein und schoss mit seiner Forderung den Vogel im wahrsten Sinne des Wortes ab:
Geprüft werden muß der Einsatz von Luftabwehrraketen und Kampfhubschraubern. Wir müssen die Fähigkeit haben, mit jedem Flugobjekt fertig zu werden.
Ausserdem seien technische Verbesserungen erforderlich, denn herkömmliche Radartechnik greife ja erst ab 300m Flughöhe.
Worte? Taten!
Die Deutsche Flugsicherung merkte an, dass ein Leichtflugzeug aufgrund des geringen Gewichtes kaum für terroristische Anschläge zu gebrauchen sei. Davon abgesehen können solche Fluggeräte vor allem deshalb nicht erfasst werden, weil sie die Radarsignale (mangels Metall) kaum reflektieren. Ins gleiche Horn stiess der Kommandeur der NATO-Luftverteidigungszentrale in Kalkar, Hans-Joachim Schubert, und warnte dabei davor, die Lage zu dramatisieren. Die Bundeswehr sei gegen Bedrohungen a la 9/11 ausserdem gut gerüstet.
Die beiden Experten hätten aber genauso gut gegen eine Wand reden können, denn in der mittlerweile leider üblichen Schlammschlacht gingen ihre Aussagen irgendwie vollkommen unter. Die betroffenen Politiker waren einfach zu beschäftigt damit, sich gegenseitig Unfähigkeit und unverantwortliche Untätigkeit vorzuwerfen. Sie überraschten aber auch mit einer ungewöhnlich schnellen Reaktion.
Schon am 24. Juli, also gerade einmal zwei Tage nach dem Flugzeugabsturz, verkündeten Bundesverkehrsminister Stolpe und Berlins Innensenator Erhard “Flugverbotszone sinnlos” Körting, man habe sich auf die Einrichtung einer Flugverbotszone geeinigt. Diese Zone wird durch den etwa 12km durchmessenden S-Bahn-Ring begrenzt und ist ab dem 1. August (also heute) wirksam. Durchgesetzt wird das Flugverbot durch Polizeihubschrauber, die am Stadtrand stationiert sind und bei Bedarf jeden, der die Zone verletzt, abdrängen sollen. Kleinflugzeuge müssen zudem künftig mit einem nicht-ausschaltbaren Transponder ausgestattet sein, der Position und Kennung des Flugzeugs aussendet - hurra, das Radarproblem ist gelöst!
Nutzen fraglich
Nur: was bringt das alles? Schaun mer mal…
Die technischen Daten des Kiebitz beispielsweise weisen aus, dass dieses Gefährt sich in einem Bereich zwischen 45 und 125 km/h bewegen kann. Ein potentieller Attentäter wird wohl kaum bummeln, also nehmen wir mal 100km/h an und postulieren, dass er ausserdem die komplette Flugverbotszone durchfliegen müsste, bevor er sein Ziel erreicht (was nicht der Wahrheit entspricht). Bei 100 km/h braucht er dazu etwas mehr als sieben Minuten.
Die Polizeihubis sind nicht dauerhaft bemannt, ausserdem müssen erst die Motoren angeworfen werden. Seien wir mal optimistisch und postulieren, dass sie innerhalb von 2 Minuten in der Luft sind.
Die nächste Frage ist dann, wie schnell die Hubis wohl sein werden. Hier erfährt man, dass verschiedene Polizeistaffeln häufig auf die BO 105, die BK 117 oder den EC 155 setzen. Dabei ist der EC 155 mit 324 km/h scheinbar einer der schnellsten, also nehmen wir den einfach mal. Und wir tun auch mal so, als würde er seine Höchstgeschwindigkeit (vereinfacht auf 300km/h) sofort erreichen.
Des weiteren gehe ich davon aus, dass die Hubschrauber erst dann aktiv werden, wenn die Verletzung der Flugverbotszone tatsächlich stattgefunden hat (alleine schon aus der Überlegung heraus, dass man sonst ständig Fehlalarme riskieren würde). Unser potentieller Attentäter ist ausserdem so dämlich, direkt über dem Standort der Abfangstaffel in die Zone zu fliegen.
Damit ergibt sich:
100km/h : 60 = 1.66 km/min und 300km/h : 60 = 5 km/min
2 min * 1.66 km/min + x min * 1.66 km/min = x min * 5 km/min
Nach ein bisschen Rechnerei erhält man dann für x den Wert 0.99, die Verfolgungsjagd dauert also knapp 1 Minute. Dazu kommen die zwei Minuten, die bis zum Start der Helis vergangen sind, bleiben also noch rund vier Minuten für den Attentäter.
So, und jetzt? Wie hält man ein solches Fluggerät auf? Abschiessen geht nicht, die Polizeihubschrauber sind ja nicht bewaffnet. Aber wir erinnern uns an den Plan der Politik: den Eindringling abdrängen.
Hmm… mal langsam zum mitdenken. Die Idee beim Abdrängen ist doch, die Angst im Abzudrängenden zu wecken vor einem möglichen Zusammenstoss beider Fluggeräte. Er müsste zum einen glauben, dass dieser Zusammenstoss tatsächlich stattfinden würde und zum anderen müsste er Angst vor dem Absturz haben, sonst funktioniert diese Finte nicht. Wenn wir aber in diesem Szenario von zwei Dingen sicher ausgehen können, dann doch von diesen:
- Die Polizisten werden keinen wirklichen Zusammenstoss herbeiführen. Zum einen, weil sie nicht lebensmüde sind, zum anderen würden die über der Innenstadt abstürzenden Maschinen unschuldige Menschen in akute Lebensgefahr bringen.
- Ein Mensch, der beim aufstehen irgendwas in der Art von “heute ist ein guter Tag zum sterben” dachte und sich aufmacht, um mit einem Flugzeug einen Selbstmordanschlag auf das Berliner Regierungsviertel zu begehen, wird im Zweifelsfall kein allzu grosses Problem mit dem Tod haben. Auch dann nicht, wenn er durch einen Zusammenstoss mit einem Polizeihubschrauber abstürzt.
Oder anders ausgedrückt: der Gedanke, man könne einem Selbstmordattentäter mit dem Tod drohen, ist einfach lächerlich.
Nun wäre die Flugverbotszone vollkommen sinnfrei, wenn die zu schützenden Gebäude am Rand der Zone liegen würden und der Attentäter diese dann auch noch von der anderen Seite der Zone anfliegt. Realistischer ist wohl, dass er höchstens die Hälfte des Zonendurchmessers, also etwa 6km, zurücklegen muss, um sein Ziel zu erreichen. Für diese Strecke braucht er bei 100km/h 3 Minuten und 37 Sekunden. Wenn wir trotz allem an den unrealistischen Reaktions- und Beschleunigungswerten für die Abfangstaffel festhalten, bleiben ihr gerade einmal 37 Sekunden zum Handeln. Der Attentäter ist dann aber auch schon auf gut 850m an sein Ziel herangekommen. Ein oder zwei erfolgreiche Ausweichmanöver, und das wars.
Aber wie gesagt, vermutlich muss er in der Realität nicht einmal ein einziges Ausweichmanöver fliegen, einfach weil die Abfangstaffel ihn erst dann zu Gesicht bekommt, wenn er sich schon längst erfolgreich im Reichstag versenkt hat.
Nun gut, jetzt könnte man ja argumentieren, dass durch die vorgeschriebenen Transponder eine frühzeitige Erkennung möglicher Gefahren möglich wäre. Und ja, ich sehe schon meinen fatalen Irrtum. Es ist selbstverständlich vollkommen realistisch anzunehmen, dass ein Selbstmordattentäter sich vor den gesetzlich angedrohten Strafen fürchtet und deshalb darauf verzichten wird, vor seinem letzten Start diesen tollen Transponder einfach aus dem Flieger zu werfen. Was kommt als nächstes, vielleicht die Einrichtung von Parkverbotszonen vor Banken, damit diese künftig nicht mehr überfallen werden?
Noch so eine geistige Meisterleistung: es soll ein Meldesystem installiert werden, “um Schutzmaßnahmen wie Evakuierungen rechtzeitig ergreifen zu können”. Ähm, hallo, Realitätscheck? Im besten Fall hat man allerhöchstens 10 Minuten, bevor es kracht. Was genau will man denn in dieser Zeit evakuieren? Den Reichstag, das Kanzleramt, das gesamte Sperrgebiet?
In die gleiche Kategorie fällt Becksteins grandioser Vorschlag, Flugabwehrraketen und bewaffnete Hubschrauber einzusetzen, um Flugverbotszonen durchzusetzen. Wie oben schon gesagt: einen entschlossenen Selbstmordattentäter kann man nicht dadurch abschrecken, dass man ihm mit dem Tod droht. Also müsste man im Gefahrenfall diese Waffen wirklich einsetzen - und würde dadurch dann die Gefährdung der Menschen in Berlins bewohnter und belebter Innenstadt billigend in Kauf nehmen. Klasse Idee - was wohl die Berliner davon halten? Egal, die werden ja sowieso nicht gefragt.
Fazit
Das ganze ist ein politischer Schildbürgerstreich. Auf der einen Seite die bekannte Populisten-Truppe (bestehend aus Mitgliedern aller grossen Parteien), die ihre Chance genutzt hat, um mal wieder die Terrorangst zu schüren und sie für Wahlkampf oder Egomaniebefriedigung (oder beides) zu instrumentalisieren. Auf der anderen Seite die Kasper, die jedes Mal aufs Neue auf diese dämliche Masche reinfallen und sich zu hirnlosem Aktionismus antreiben lassen. Experten wurden nicht befragt, und diejenigen Experten, die trotzdem was gesagt haben, wurden ignoriert. Nachteile gibt es natürlich keine (bzw. sie sind so verschwindend gering im Angesicht der überwältigenden Terrorgefahr, in der wir schweben, dass eine Thematisierung von vornherein selbstverständlich unnötig ist).
Was haben wir also? Eine neue Vorschrift im Paragraphendschungel. Eine nutzlose, weil wirkungslose, Beruhigungspille. Und demnächst wohl wieder einige (nicht weiter nennenswerte) Kollateralschäden Insolvenzen - von Unternehmern, die einstmals ihr Geld durch Berlin-Rundflüge für Touristen verdient haben.

