FCC Abhörverordnung für Breitband und VoIP
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Wie die Electronic Frontier Foundation mitteilt, ist die Federal Communications Commission (FCC) den Petitionen des FBI, des U. S. Justizministeriums und der Drug Enforcement Agency (DEA) hinsichtlich einer maximalen Ausweitung des Communications Assistance for Law Enforcement Act (CALEA) Gesetz von 1994, das auch Vorlage für die bundesdeutsche Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) war, wieder einen Schritt mehr entgegengekommen.
Wie die FCC in ihrer Ankündigung FCC requires certain Broadband and VoIP providers to accommodate wiretaps vom 5. August für eine neue Verordnung schreibt, wird die Verordnung der erste, entscheidende Schritt der FCC sein, die CALEA Verpflichtungen auf neue Technologien und Dienste anzuwenden, die zunehmend als Ersatz für konventionelle Dienste verwendet werden.
Mit den neuen Technologien und Diensten meint die FCC alle Internetzugangsprovider, die Breitbandzugänge anbieten und VoIP-Anbieter im Gegensatz zu leitungsgebundenen Telefonieanbietern und Dial-Up Internetzugangsanbietern, auf die sich das alte CALEA Gesetz bezog. Wie die Bundesnetzagentur bei der TKÜV hat die FCC laut CALEA die Befugnis, die Definitionen des Gesetzes für neue Technologien, die zum Zeitpunkt der Gesetzgebung noch nicht vom Wortlaut erfasst wurden, "anzupassen".
Vom 5. August an haben Breitbandinternet- und VoIP-Provider 18 Monate Zeit die nötigen Abhörschnittstellen zu realisieren, um Abhöranordnungen der Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste ausführen zu können. Die FCC denkt noch darüber nach, eventuell kleine Breitbandanbieter und Anbieter, die Breitbandnetze in Universitäten oder auf städtischer Ebene unterhalten, von der Anordnung auszuschließen.
In Bezug zu den VoIP Anbietern findet sich eine Regelung, die ihrem Inhalt nach 1:1 der Regelung für VoIP im Entwurf zur Datenvorratsspeicherung der EU-Kommission entspricht.
Demnach soll sich die Anordnung vorerst nur auf die VoIP Anbieter beziehen, die es den Kunden ermöglichen, Anrufe zu Geräten der öffentlichen, leitungsgebundenen Telefonnetze zu tätigen bzw. Anrufe von diesen Geräten per VoIP zu empfangen.
Es steht für mich außer Frage, dass letztendlich das Ziel aller Bemühungen, ob in den USA durch FBI, DEA, DOJ und FCC, europaweit durch die EU-Kommission, EUROPOL und den Rat der Justiz- und Innenminister oder hierzulande durch BKA, BND & Co und Bundesnetzagentur, darin besteht, den Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten vollständige Abhörmöglichkeiten über das gesamte Spektrums an Internetzugängen und jede VoIP Kommunikation zu gewährleisten. Der einzige Schutz besteht - wie immer - darin, Anonymisierung und Kryptografie weitestgehend für alle Dienste und Anwendungen des Internets zu nutzen. Für VoIP zum Beispiel über Zimmermanns zFone oder andere, verschlüsselnde VoIP Anwendungen.
Wie die FCC in ihrer Ankündigung FCC requires certain Broadband and VoIP providers to accommodate wiretaps vom 5. August für eine neue Verordnung schreibt, wird die Verordnung der erste, entscheidende Schritt der FCC sein, die CALEA Verpflichtungen auf neue Technologien und Dienste anzuwenden, die zunehmend als Ersatz für konventionelle Dienste verwendet werden.
Mit den neuen Technologien und Diensten meint die FCC alle Internetzugangsprovider, die Breitbandzugänge anbieten und VoIP-Anbieter im Gegensatz zu leitungsgebundenen Telefonieanbietern und Dial-Up Internetzugangsanbietern, auf die sich das alte CALEA Gesetz bezog. Wie die Bundesnetzagentur bei der TKÜV hat die FCC laut CALEA die Befugnis, die Definitionen des Gesetzes für neue Technologien, die zum Zeitpunkt der Gesetzgebung noch nicht vom Wortlaut erfasst wurden, "anzupassen".
Vom 5. August an haben Breitbandinternet- und VoIP-Provider 18 Monate Zeit die nötigen Abhörschnittstellen zu realisieren, um Abhöranordnungen der Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste ausführen zu können. Die FCC denkt noch darüber nach, eventuell kleine Breitbandanbieter und Anbieter, die Breitbandnetze in Universitäten oder auf städtischer Ebene unterhalten, von der Anordnung auszuschließen.
In Bezug zu den VoIP Anbietern findet sich eine Regelung, die ihrem Inhalt nach 1:1 der Regelung für VoIP im Entwurf zur Datenvorratsspeicherung der EU-Kommission entspricht.
Demnach soll sich die Anordnung vorerst nur auf die VoIP Anbieter beziehen, die es den Kunden ermöglichen, Anrufe zu Geräten der öffentlichen, leitungsgebundenen Telefonnetze zu tätigen bzw. Anrufe von diesen Geräten per VoIP zu empfangen.
Es steht für mich außer Frage, dass letztendlich das Ziel aller Bemühungen, ob in den USA durch FBI, DEA, DOJ und FCC, europaweit durch die EU-Kommission, EUROPOL und den Rat der Justiz- und Innenminister oder hierzulande durch BKA, BND & Co und Bundesnetzagentur, darin besteht, den Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten vollständige Abhörmöglichkeiten über das gesamte Spektrums an Internetzugängen und jede VoIP Kommunikation zu gewährleisten. Der einzige Schutz besteht - wie immer - darin, Anonymisierung und Kryptografie weitestgehend für alle Dienste und Anwendungen des Internets zu nutzen. Für VoIP zum Beispiel über Zimmermanns zFone oder andere, verschlüsselnde VoIP Anwendungen.
von rabenhorst - Big Brother,
gepostet am Samstag, 6. August 2005 um 10:53

