ALG II und der Datenschutz
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Datenschützer kritisiert telefonische Befragung von Arbeitslosengeld-II-Beziehern: So wüßten die Betroffenen meist nicht, daß die Auskünfte freiwillig seien und das Gespräch jederzeit abgebrochen werden könne. Außerdem sei es für die Befragten nur schwer möglich, die Echtheit des Anrufers zu erkennen, was zum Mißbrauch von teilweise heiklen Daten geradezu einlade. [heise online news]
von Der Schockwellenreiter: Save Privacy (RSS-Feed),
gepostet am Dienstag, 9. August 2005 um 9:43

