BGH: Selbstgespräche dürfen nicht abgehört werden
Dieser Text ist im Cache von metaowl.de - das Original ist hier zu finden.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Verwertung abgehörter Selbstgespräche in Strafprozessen untersagt. Die Bundesrichter bezogen sich erstmals auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Großen Lauschangriff, das die akustische Wohnraumüber...
von SCHNUEFFELSTAAT.DE,
gepostet am Donnerstag, 11. August 2005 um 18:55

