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"metaowlleft" Das Urteil am Morgen: Bundesgerichtshof: Lauschen ja, aber nicht überall. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, daß Aufzeichnungen in privaten Umgebungen wie Krankenzimmern nicht zur Verbrechensaufklärung verwendet werden dürfen Selbstgespräche eingeschlossen. [Stern.de]
von Der Schockwellenreiter: Save Privacy (RSS-Feed),
gepostet am Donnerstag, 11. August 2005 um 8:43

