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Ich gehe zu M”Net

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Denn M"Net sorgt sich um den Datenschutz bei Rückwärts-Auskunft: In Deutschland entschied ein Gericht, dass es Telekoms erlaubt ist, die Daten seiner Kunden nur nach Rücksprache an Auskunftdienste weiterzugeben. Mit dem Urteil wurde eine Klage der Telefon-Auskunftsfirma Telegate (»Hier werden Sie geholfen«) gegen die Telefongesellschaft M''Net ab. Die Telegate hatte sich dagegen gewandt, dass die Firma M''Net die Daten ihrer Netzteilnehmer für Rückwärts-Auskünfte bei der Telefonauskunft nur freigibt, wenn die einzelnen Anschlussinhaber dem ausdrücklich zugestimmt haben. [futurezone.ORF.at]
von Der Schockwellenreiter: Save Privacy (RSS-Feed), gepostet am Donnerstag, 15. September 2005 um 9:43
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