calendar
« Aug123456789101112131415161718192021222324252627282930 Okt »

EU-Kommission präsentiert Richtline zur Vorratsspeicherung

Dieser Text ist im Cache von metaowl.de - das Original ist hier zu finden.
Bei netzpolitik gibt es eine Zusammenfassung der Pressemeldungen zur Veröffentlichung des Richtlinienentwurfs zur Datenvorratsspeicherung der EU-Kommission. Noch zwei Ergänzungen dazu.

Statewatch hatte den vollständigen Entwurfstext bereits vor ein paar Tagen im letzten Newsletter verbreitet. Inhaltlich unterscheidet sich diese Version nur unwesentlich von der im Juli bekannt gewordenen inofiziellen Entwurfsversion.

Zusätzlich zur Presseveröffentlichung der EU-Kommission gibt es noch ein Memo, in dem die EU-Kommission noch einmal aus ihrer Sicht erklärt, warum eine generelle Datenvorratsspeicherung ihrer Meinung nach notwendig ist, kurz die heterogene Datenvorratsspeicherungslandschaft in den Mitgliedsstaaten darstellt, wovon sie die Notwendigkeit der Harmonisierung der Datenvorratsspeicherung ableitet und die Unterschiede ihres Entwurfs zum Entwurf eines Rahmenbeschlusses zur Vorratsspeicherung des Rates der Justiz- und Innenminister auflistet.
Übrigens wird in dem Memo besonders herausgestellt, dass sich die Internet-Vorratsspeicherung nicht auf die Adressen besuchter Webseiten bezieht, sondern besonders auf die Erfassung der Verkehrsdaten von E-Mail und VoIP.

Wenn man sich so die Äußerungen des Justizkomissars Frattini anhört, der zum Entwurf der Kommission meint, dass "dieser Entwurf sehr ausgewogen und konstruktiv ist und die fundamentalen Rechte auf Sicherheit, Privatheit und Datenschutz genauso achtet wie die verschiedenen Interessen, insbesondere die der Strafverfolgungsbehörden und der ITK-Provider", könnte man meinen, der Datenvorratsspeicherung steht nichts mehr im Wege.
Denn schließlich werden die Telekommunikationsdaten ja "nur" noch ein Jahr und die Internetverkehrsdaten "nur" noch ein halbes Jahr gespeichert, dass Europäische Parlament darf die Richtlinie auch mit abnicken, wenn es sich denn nicht dem Entwurf der Kommission verwehrt, es werden Statistiken geführt über den Umfang der erhobenen Daten und die Abrufe seitens der Behörden, die ITK-Provider bekommen eine Entschädigung und Datenschutzbeauftragte dürfen in Kommissionen sitzen, die über die Effizienz der durchgesetzten Vorratsspeicherung diskutieren oder die darüber entscheiden, auf welche Datenkategorien die Vorratsspeicherung zukünftig auszudehnen ist.

Also alles in Butter, oder?

Siehe dazu auch
EDRI: Data retention proposal European Commmission.
von rabenhorst - Big Brother, gepostet am Mittwoch, 21. September 2005 um 20:29
Aufgrund der Textinhalte könnten folgende Beiträge thematisch zu diesem Beitrag passen:
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: