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Bürokratischer Extremismus

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Heise zufolge müssen »nicht normgerecht aussehende Menschen« folgende, in einem unverschämten und anmaßendem Tonfall verfaßte »Lichtbildbelehrung« unterzeichnen:
Hiermit bestätige ich, dass ich von der Ausweisbehörde über die Qualität/Beschaffenheit meines vorgelegten Lichtbildes belehrt wurde.
Ich bestehe auf Annahme dieses Lichtbildes durch die Passbehörde.
Entstehende Schadensersatzansprüche, wegen Abweisung an einer Landesgrenze oder auf Grund polizeilicher Identitätsvorstellungen, kann ich gegenüber der Passbehörde nicht geltend machen. Die Kosten für einen neuen Ausweis habe ich voll zu tragen.
Dazu der Jurist Thilo Weichert, Leiter des unabhängigen Datenschutzzentrums Schleswig Holstein: »Die abverlangte Unterschrift hat aus meiner Sicht keine rechtliche Bedeutung. Sie ändert jedenfalls am Dokumenten- und Urkundencharakter der Passes nichts. Sie ist meines Erachtens eher Ausdruck eines in Deutschland leider immer noch viel zu weit verbreiteten bürokratischen Extremismus. Wen andere Staaten in ihr Land lassen, unterliegt ohnehin ausschließlich der Verantwortung der dortigen Grenzbehörden.« [heise online news]
von Der Schockwellenreiter: Save Privacy (RSS-Feed), gepostet am Freitag, 4. November 2005 um 10:43
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