Was sich Arbeitgeber so alles erlauben…
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Kameras am Glühweinstand: Die Inhaberin eines Glühweinstandes auf dem Göttinger Weihnachtsmarkt darf ihre Beschäftigten nicht länger mit Videokameras bei der Arbeit filmen lassen. Das örtliche Arbeitsgericht gab am Mittwoch dem Antrag eines Beschäftigten auf Erlaß einer entsprechenden einstweiligen Verfügung statt (AZ. 4 Ga 6/05). »Die Videoüberwachung am Arbeitsplatz greift in schwerwiegender Weise in das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer ein«, heißt es in dem am Mittwoch bekanntgemachten Beschluß. »Die von der Videoaufzeichnung erfaßten Arbeitnehmer [...] sind während der gesamten Arbeitszeit hinsichtlich ihres gesamten Verhaltens einem Überwachungs- und Anpassungsdruck ausgesetzt.« Das Gericht erlegte der Budenbetreiberin zudem die Kosten des Verfahrens auf. Der Rechtsstreit setzt sich möglicherweise aber noch auf einer anderen Ebene fort. Volker N. würde gerne auf dem Weihnachtsmarkt weiter jobben. Seit seiner Beschwerde hat er trotz bestehenden Arbeitsvertrages mit der Budenbetreiberin aber keine Schichten mehr als Glühweinverkäufer zugeteilt bekommen. Nun fürchtet N. aufgrund der einstweiligen Verfügung sogar eine Kündigung. Dagegen will er sich mit einer Kündigungsschutzklage wehren. [Junge Welt]
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gepostet am Donnerstag, 15. Dezember 2005 um 8:43

