fuer immer und ueberall ein ladendieb
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diebstahl ist eine straftat. insofern ist eine anzeige durch den geschaedigten selbstverstaendlich. das ein ueberfuehrter ladendieb kein gern gesehener gast ...
von sabbeljan,
gepostet am Donnerstag, 12. Januar 2006 um 12:00

