Ein (Etappen-) Sieg für den Datensschutz
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"metaowlright" T-Online darf Nutzungsdaten nicht speichern: Deutschlands größter Internet-Provider speichert bislang die IP-Adressen seiner Nutzer über mehrere Monate. Was auch der Polizei half, ist illegal, urteilte nun ein Landgericht. Aber: Die Wirkung des Darmstädter Urteils ist womöglich nur von kurzer Dauer. Weil das EU-Parlament im Dezember beschlossen hat, alle Internet- und Telephonverbindungen auf Vorrat zu protokollieren, wird es auch in Deutschland ein entsprechendes Gesetz geben. Fraglich ist jedoch, ob die so genannte Vorratsdatenspeicherung (
) mit dem Grundgesetz vereinbar ist. [Netzeitung.de Internet]
Und zur Erinnerung daran, daß der Kampf noch nicht entschieden ist, erkläre ich Vorratsdatenspeicherung zum »Google des Tages«.
Technorati-Tags: Datenschutz Privacy Vorratsdatenspeicherung
von Der Schockwellenreiter: Save Privacy (RSS-Feed),
gepostet am Donnerstag, 26. Januar 2006 um 10:43

