t-online muß surf-spuren löschen
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"Internetprovider müssen die elektronischen Spuren Ihrer Kunden verwischen. Die Speicherung der jeweiligen IP-Adresse ist nicht zulässig.
Dies hat das Landgericht Darmstadt in einem Urteil gegen T-Online entschieden. Demnach dürfen Provider nur die...
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gepostet am Donnerstag, 26. Januar 2006 um 4:43

