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Die Lüge von der Informationsfreiheit

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Was das Auswärtige Amt unter Informationsfreiheit versteht:

Vom Antragsteller angefordert war ein Erlass des Auswärtigen Amtes an die Visa-Stellen vom 22. November vergangenen Jahres mit dem Aktenzeichen 508-1-516.20. Derartige Erlasse sind das tägliche Handwerkszeug der Konsularbeamten in den über 150 Visa-Stellen weltweit, das Dokument an eine E-Mail anzuhängen, dürfte einen solchen Beamten wenige Minuten Arbeit kosten.

Und was kam als Rechnung auf diese Anforderung? 107,20 Euro. Für die Kopie eines Standarddokumentes. Soviel zur Verhältnismäßigkeit der Preise für Informationseinsicht. Exakt das, was ich schon erwartet habe tritt ein - das Informationsfreiheitsgesetz wird zur absoluten Farce.

von rfc1437.de: new entries tagged with Owl, gepostet am Donnerstag, 2. Februar 2006 um 10:55
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