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Vorratsdatenspeicherung gefährdet auch vertrauliche Kommunikation von Parlamentariern

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Da die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung keine Berufsgruppen ausschliesst, macht man sich im Kieler Parlament berechtigte Sorgen über die (dann wohl nicht mehr) vertrauliche Komunikation siner Abgeordneten. "Angesichts der zwingenden Vorratsdatenspeicherung erscheint eine Beeinträchtigung der Abgeordnetenschutzrechte des Schleswig-Holsteinischen Landtags in den Bereichen Zeugnisverweigerungsrecht und Recht auf informationelle Selbstbestimmung denkbar" Das gleiche Problem dürften wohl auch andere Berufsgruppen haben. Die Schweigepflicht von Rechtsanwälten, Geistlichen und Ärzten dürfte wohl nicht mehr viel Wert sein. Ebenso werden Journalisten ihre Schwierigkeiten bekommen. Informanten dürften sich jetzt wohl zweimal überlegen, ob sie Informationen offenbaren. Ist doch im Nachhinein genau Nachzuvollziehen, wer da etwas ausgeplaudert hat. [Vorratsdatenspeicherung vs. parlamentarische Aufgaben via heise online]
von ospro | blog, gepostet am Donnerstag, 2. März 2006 um 15:10
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