Wider die Datensammelwut der Polizei
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Gericht verbietet Polizei Auslesen und Kopieren von Computerdaten: Sobald die Staatsanwaltschaft die Herausgabe eines zuvor beschlagnahmten Rechners anordnet, darf die Polizei nicht eigenmächtig eine Kopie der Daten anfertigen. Dies hat jüngst das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden und der Klage eines Gegners der Castor-Transporte stattgegeben (Az. 3 A 141/04), weil das Vorgehen in keinem Verhältnis zur vermuteten Straftat stand. [heise online news]
von Der Schockwellenreiter: Save Privacy (RSS-Feed),
gepostet am Dienstag, 7. März 2006 um 11:43

