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Die Gier nach den Verbindungsdaten

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Na bitte, die Rechteverwerter wollen ihr Abmahngeschäft nicht durch Richtervorbehalte bremsen lassen, und auch die USA wollen unsere Online-Beziehungsgeflechte auswerten, deren Speicherung als EU-Richtlinie beschlossen wurde. Wie erwartet. Die anfallenden Daten werden also außerhalb der eigenen Judikative – und damit ohne wirksame Zweckbindung – verwertet. Von wem, das ist offensichtlich nur eine Machtfrage.

Die Verbindungsdaten sind für die Kontrollwütigen unserer Zeit offenbar so viel wert, dass sie ihr ganzes politisches Gewicht in die Waagschale werfen, um sie zur Verfügung gestellt zu bekommen. Wer nun noch meint, dass die Verbindungsdaten kaum etwas wert seien gegenüber den Inhalten, möge folgendes bedenken:
  • Zur Einschüchterung braucht man bei ungleichen Machtverhältnissen keinen vertretbaren Grund, nur die Identität der Zielperson(en).
  • Wer Zugang zu bestimmten Verbindungsdaten will, hat die Inhalte, die ihn interessieren, bereits erhalten – in der Regel durch Belauschen des Netzwerkverkehrs oder durch trügerische Beteiligung an demselben.
Ein Vorgehen des Gesetzgebers gegen solche Praktiken ist allerdings nicht festzustellen. Angesichts des Unwillens unserer maßgebenden Politiker, die Daten des Bürgers vor dem Zugriff Dritter zu schützen, sollte man ihnen diese Aufgabe auch nicht anvertrauen.
von Notizen aus einer interessanten Zeit - Datenschutz, gepostet am Montag, 10. April 2006 um 3:52
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