AT&T-NSA Abhörkooperation soll Staatsgeheimnis werden
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Wie die Electronic Frontier Foundation gestern mitteilte, hat das U. S. Justizministerium wegen der Sammelklage der EFF gegen AT&T ein "Statement of Interest" eingereicht, in dem das Ministerium ankündigt, dass die Regierung am 12. Mai das "Militär- und Staatsgeheimnis" Vorrecht nach § 517 des U. S. Codes ausüben will und nach Rule 24 der the Federal Rules of Civil Procedure auf die Abweisung der Klage drängen wird.
Laut des Wikipedia Eintrags wurde das Vorrecht der U. S. Regierung, einen Gerichtsfall und die damit verbundenen Dokumente zum Staatsgeheimnis zu erklären, bisher "nur" in 60 Fällen seit den 50er Jahren ausgeübt.
In dem Anschreiben wird erklärt, "dass die Vereinigten Staaten in diesem Fall keine Informationen offenbaren können, die die Nationale Sicherheit betreffen. Die Inanspruchnahme des Vorrechts solle jedoch nicht als Bestätigung oder Leugnen der Behauptungen seitens der Kläger ausgelegt werden, weder, was AT&T oder die behaupteten Überwachungsaktivitäten angeht".
Mit der Erklärung des AT&T Falls zum Staatsgeheimnis will die U. S. Regierung vor allem erreichen, dass AT&T Dokumente, die nach Aussagen von EFF Aktivisten, Journalisten und Sicherheitsexperten sowohl das geheime NSA Abhörprogramm als auch die Kooperation von AT&T belegen, veröffentlicht werden und der AT&T Techniker Mark Klein und der ehemalige Experte der Federal Communications Commission, J. Scott Marcus, ihre Beobachtungen und Informationen in dem Gerichtsverfahren wiederholen können.
Währendessen haben laut der Secrecy News Meldung House limits debate on largest intelligence budget ever (die auch Links zum Text der Debatten und den Änderungsanträgen enthält), die Republikaner im Verlauf der Verabschiedung des Gesetzes zum Finanzhaushalt der U. S. Geheimdienste verhindert, dass Änderungsanträge zum Gesetz seitens der Demokraten behandelt bzw. aufgenommen werden, die u. a. darauf abzielten, dass ein Zusatz aufgenommen wird, der erklärt, dass inländische Überwachung von U. S. Bürgern mit dem vierten Verfassungszusatz übereinstimmen muss. Ein anderer Änderungsantrag sah auch vor, einen Teil des Budgets der NSA so lange einzufrieren, bis der Skandal um das NSA Abhörprogramm vollständig aufgeklärt ist.
Laut des Wikipedia Eintrags wurde das Vorrecht der U. S. Regierung, einen Gerichtsfall und die damit verbundenen Dokumente zum Staatsgeheimnis zu erklären, bisher "nur" in 60 Fällen seit den 50er Jahren ausgeübt.
In dem Anschreiben wird erklärt, "dass die Vereinigten Staaten in diesem Fall keine Informationen offenbaren können, die die Nationale Sicherheit betreffen. Die Inanspruchnahme des Vorrechts solle jedoch nicht als Bestätigung oder Leugnen der Behauptungen seitens der Kläger ausgelegt werden, weder, was AT&T oder die behaupteten Überwachungsaktivitäten angeht".
Mit der Erklärung des AT&T Falls zum Staatsgeheimnis will die U. S. Regierung vor allem erreichen, dass AT&T Dokumente, die nach Aussagen von EFF Aktivisten, Journalisten und Sicherheitsexperten sowohl das geheime NSA Abhörprogramm als auch die Kooperation von AT&T belegen, veröffentlicht werden und der AT&T Techniker Mark Klein und der ehemalige Experte der Federal Communications Commission, J. Scott Marcus, ihre Beobachtungen und Informationen in dem Gerichtsverfahren wiederholen können.
Währendessen haben laut der Secrecy News Meldung House limits debate on largest intelligence budget ever (die auch Links zum Text der Debatten und den Änderungsanträgen enthält), die Republikaner im Verlauf der Verabschiedung des Gesetzes zum Finanzhaushalt der U. S. Geheimdienste verhindert, dass Änderungsanträge zum Gesetz seitens der Demokraten behandelt bzw. aufgenommen werden, die u. a. darauf abzielten, dass ein Zusatz aufgenommen wird, der erklärt, dass inländische Überwachung von U. S. Bürgern mit dem vierten Verfassungszusatz übereinstimmen muss. Ein anderer Änderungsantrag sah auch vor, einen Teil des Budgets der NSA so lange einzufrieren, bis der Skandal um das NSA Abhörprogramm vollständig aufgeklärt ist.
von rabenhorst - Owl,
gepostet am Samstag, 29. April 2006 um 9:58

