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Unschuldig in der DNA Datenbank

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Einige Parlamentsmitglieder sind wegen der seit fünf Jahren bestehenden, nationalen DNA Datenbank in Großbritannien misstrauisch geworden und haben die Regierung nach der Anzahl von DNA Mustern gefragt, die von Personen stammen, die wegen keines Verbrechens angeklagt oder verurteilt wurden, also "unschuldig" sind.

Dabei kam laut des Independent Artikels Surveillance society: The DNA files heraus, dass sich unter den mittlerweile 3 Millionen Datensätzen 51000 Muster von Kindern befinden – 27000 von Personen, die jetzt über 18 Jahre alt sind und 24000 Muster von Kindern und Jugendlichen im Alter von unter 10 bis 18 Jahren. Ingesamt wurden seit Einrichtung der Datenbank 700000 DNA Muster von Kindern und Jugendlichen aufgezeichnet. Desweiteren beträgt der Anteil der Mitglieder ethnischer Minderheiten, deren DNA Muster in der Datenbank gespeichert wurden, ca. ein Viertel der 118743 Personen, die zwar ebenfalls unschuldig sind, aber deren DNA Muster trotzdem in die DNA Datenbank aufgenommen wurden.

Das kommt nicht von ungefähr, da es der britischen Polizei nach Gestzesänderungen zur Terror- und Kriminalitätsbekämpfung erlaubt ist, DNA Proben zu nehmen, sobald jemand nur verhört, vorläufig festgenommen oder anderweitig in Ermittlungen einbezogen wird – z. B. als Zeuge.

So wächst, wie der Independent angibt, die DNA Datenbank jährlich um 40000 DNA Muster und wird laut Schätzungen des britischen Innenministers 2008 einen Stand von ca. 4,25 Millionen Gesamteinträgen erreichen.

Folgt man der Argumentation von Polizeivertretern und Politikern, dass diejenigen, die sich nichts zu schulden kommen lassen, auch nichts von einem Eintrag in der Datenbank zu befürchten haben, steht letztendlich einer Gesamterfassung der Bevölkerung und Nutzung der DNA Muster nach dem Vorbild des nationalen ID Registers nichts im Wege.

Schließlich sollen die DNA Muster ja auch ein"wichtiges" Mittel bei der Aufklärung von Straftaten darstellen. Mit der Behauptung in Verbindung mit der sich europaweit durchsetzenden (Un-)rechtsauffassung, dass jeder erst einmal verdächtig ist und nicht unschuldig, bis ihm ein Verbrechen nachgewiesen wird (landläufig als Unschuldsvermutung bekannt), erscheint es umso logischer und scheinbar zwingender, eine vorbeugende Gesamterfassung der europäischen Populationen anzustreben.

Ob Untersuchungen, wie der im Februar erschienene Bericht The DNA Expansion Programme: reporting real achievement? der GeneWatch Organisation dagegen steuern können, ist in meinen Augen fraglich.

Laut des Berichts trugen 2004 - 2005 Abgleiche über die DNA Datenbank bei nur ca. 0.35% aller Verbrechen in Großbritannien mit zur Aufklärung bei. Aufgeschlüsselt: Es gab 2004 / 2005 5,6 Millionen aufgezeichneter Straftaten. Bei 913717 (16.2%) wurden am Tatort DNA Proben genommen, die zu 49723 Einträgen von Tatort DNA Mustern in der Datenbank führten. Bei 40% der Einträge (ca. 19889 Muster) ergaben sich Übereinstimmungen mit Personen, deren DNA Muster bereits in der Datenbank gespeichert waren, macht ca. 0,35% aller Verbrechen.

Angesichts dieser Zahlen stellt sich natürlich auch die Frage, ob es die 19889 Opfer nicht wert sind, dass man im größeren Maßstab die DNA von Bevölkerungen erfasst oder ob dagegen z. B. das Mißbrauchspotential, die mögliche Stigmatisierung der in der Datenbank erfassten Personen, das Recht, auch über die eigene DNA informationell selbst zu bestimmen, das Prinzip der Unschuldsvermutung oder mögliche Alternativen für polizeiliche Ermittlungen stehen.
von rabenhorst - Owl, gepostet am Sonntag, 7. Mai 2006 um 9:39
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