Die Nacht der Kommunikationsfreiheit
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Da dies wohl neben einem Gang zum Bundesverfassungsgericht die letzte Möglichkeit ist, gegen die EU-Direktive zur Datenvorratsspeicherung vorzugehen und gleichzeitig den Handlungs- und Gestaltungsspielraum des Deutschen Bundestags in Angelegenheiten des Strafrechts und der Strafverfolgung zu bewahren, hat der Arbeitskreis Vorratsspeicherung die Pressemitteilung Klage gegen Totalprotokollierung der Telekommunikation erheben veröffentlicht.
In der Pressemitteilung fordert die Initiative gegen die Datenvorratsspeicherung die Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen dazu auf, den Antrag "Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom EuGH prüfen lassen" von 118 Abgeordneten der Grünen, der FDP und der Linken zu unterstützen, über den in der Nacht zum 2. Juni im Bundestag abgestimmt wird. In dem Antrag wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, vor dem Europäischen Gerichtshof eine Nichtigkeitsklage gegen die Eu-Direktive zu erheben. Zur Begründung heißt es u. a. in der Pressemitteilung:
Um die Abgeordneten des eigenen Wahlkreises als Bürger, Internetuser und Kunde von ITK-Unternehmen persönlich aufzufordern, an der Abstimmung teilzunehmen und für den Antrag zu stimmen, hat die Initiative einen Musterbrief bereitgestellt, mit dem man ein entsprechendes Anschreiben an die Abgeordneten richten kann.
Siehe auch:
Heise: Bundesregierung soll gegen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung klagen.
Heise: Bürgerrechtler fordern Bundestag zur Abstimmung gegen Vorratsdatenspeicherung auf.
In der Pressemitteilung fordert die Initiative gegen die Datenvorratsspeicherung die Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen dazu auf, den Antrag "Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom EuGH prüfen lassen" von 118 Abgeordneten der Grünen, der FDP und der Linken zu unterstützen, über den in der Nacht zum 2. Juni im Bundestag abgestimmt wird. In dem Antrag wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, vor dem Europäischen Gerichtshof eine Nichtigkeitsklage gegen die Eu-Direktive zu erheben. Zur Begründung heißt es u. a. in der Pressemitteilung:
Der nun vorgelegte Bundestags-Antrag rügt, dass die EG über keine Regelungskompetenz auf dem Gebiet des Strafrechts und der Strafverfolgung verfüge. Maßnahmen zur Strafverfolgung dürften nur einstimmig von den Mitgliedsstaaten beschlossen werden. Dies sei im Fall der Vorratsdatenspeicherung zunächst auch so geplant gewesen. Nachdem aber deutlich wurde, dass die erforderliche Einstimmigkeit nicht zustande kommen würde, sei die Vorratsdatenspeicherung "aus rein politischen Gründen" als Richtlinie beschlossen worden. Eine Klage gegen die Richtlinie sei erforderlich, um derartiges in Zukunft zu verhindern.
Ziel des Antrags ist es also vor allem, die künftige Gestaltungsbefugnis des Deutschen Bundestags auf dem Gebiet des Strafrechts zu bewahren. Ohne ein Machtwort des Europäischen Gerichtshofs ist zu befürchten, dass der Bundestag auf dem Gebiet des Strafrechts und der Strafverfolgung bald nur noch EG-Richtlinien umzusetzen haben wird.
Aber nicht nur die Bundestagsabgeordneten sind aufgerufen, sich gegen die Datenvorratsspeicherung zu stellen.Ziel des Antrags ist es also vor allem, die künftige Gestaltungsbefugnis des Deutschen Bundestags auf dem Gebiet des Strafrechts zu bewahren. Ohne ein Machtwort des Europäischen Gerichtshofs ist zu befürchten, dass der Bundestag auf dem Gebiet des Strafrechts und der Strafverfolgung bald nur noch EG-Richtlinien umzusetzen haben wird.
Um die Abgeordneten des eigenen Wahlkreises als Bürger, Internetuser und Kunde von ITK-Unternehmen persönlich aufzufordern, an der Abstimmung teilzunehmen und für den Antrag zu stimmen, hat die Initiative einen Musterbrief bereitgestellt, mit dem man ein entsprechendes Anschreiben an die Abgeordneten richten kann.
Siehe auch:
Heise: Bundesregierung soll gegen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung klagen.
Heise: Bürgerrechtler fordern Bundestag zur Abstimmung gegen Vorratsdatenspeicherung auf.
von rabenhorst - Owl,
gepostet am Sonntag, 28. Mai 2006 um 22:54

