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Datenschutz für EU-Flugpassagiere und -Bürger

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Wie schön, der Europäische Gerichtshof hat die Auslieferung der Daten europäischer Flugpassagiere and die USA für deren Passenger-Screening Programme und Anti-Terror-Datenbanken für nichtig erklärt und auch mit der Nichtigkeitserklärung der "Entscheidung der Kommission vom 14. Mai 2004 über die Angemessenheit des Schutzes der personenbezogenen Daten, die in den Passenger Name Records enthalten sind, welche dem United States Bureau of Customs and Border Protection übermittelt werden", jedem deutlich gemacht, dass für die EU-Kommission Datenschutz und Bürgerrechte allzu oft nur einen Pfifferling wert sind.

Hoffentlich ergeht das angesichts der NSA Abhörprogramme und zig geheimer, militärischer und geheimdienstlicher Antiterrordatenbanken in den Staaten ebenso den EU-US Deals zur Auslieferung der Verkehrsdaten an die USA, die man mit der Umsetzung der EU-Direktive zur Vorratsspeicherung zu erschnüffeln gedenkt.

Via Virtuellem Datenschutzbüro: EuGH: Weitergabe von Passagierdaten an die USA rechtswidrig.
von rabenhorst - Owl, gepostet am Dienstag, 30. Mai 2006 um 22:33
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