calendar
« Apr12345678910111213141516171819202122232425262728293031 Jun »

Flugdatenübermittelung EU/USA: Rechtsgrundlage war nicht gegeben

Dieser Text ist im Cache von metaowl.de - das Original ist hier zu finden.

Der EU-Gerichtshof hat heute (30. Mai 2006) entschieden, dass es keine Rechtsgrundlage für die Übermittelung von Flugdaten an die USA gibt. Das EU-Parlament war wegen der von Anfang an stark kritisierten, von den USA geforderten Flugdatenübermittelung, vor den EU-Gerichtshof gezogen.

Doch das Urteil mutet seltsam an, wenn es heißt:

Die EU-Kommission muss nun das Abkommen innerhalb des nächsten Monats kündigen. Die Kündigung wird in 90 Tagen wirksam, also bleibt das Abkommen bis Ende September wirksam.

Da der EU-Gerichtshof ja entschieden hat, dass es keine Rechtsgrundlage für das Abkommen gibt, wäre anzunehmen gewesen, dass das Abkommen mit sofortiger Wirkung als gekündigt gilt bzw. als nicht legitim und somit ab sofort außer Kraft tritt. Doch so kann die als ohne Rechtsgrundlage bezeichnete Datenübermittelung zumindest noch 90 Tage weiter stattfinden.

Mehr dazu im Artikel (Heise Newsticker).

von Surveillance Studies, gepostet am Dienstag, 30. Mai 2006 um 12:47
Aufgrund der Textinhalte könnten folgende Beiträge thematisch zu diesem Beitrag passen:
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: