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Zweifelsfrei?

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Der Tagesspiegel hat einen “Eltern-Warn-Artikel” zum Thema Tauschbörsen: Die Schonzeit ist vorbei. Da steht eigentlich nichts interessantes drin, ausser dem letzten Absatz:

Bei der Beweisführung stützt sich die Staatsanwaltschaft auf die eindeutigen Logdateien, die während der Ermittlungen auf den Servern des Internets gesammelt wurden. Mit ihnen und den Angaben der Provider lässt sich zweifelsfrei nachweisen, über welchen Anschluss und vom welchem Computer aus die Urheberrechtsverletzungen begangen wurden.

Ich finde es etwas irritierend, wenn hier “zweifelsfrei” geschrieben wird. Ich bin mal auf ein Gerichtsverfahren gespannt, wo es genau darum geht, ob jemand zweifelsfrei mit einer IP-Nummer auf einem Server war. Technisch ist dies nämlich nicht zweifelsfrei feststellbar.

von netzpolitik.org, gepostet am Freitag, 2. Juni 2006 um 12:32
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