Lauschangriffe gegen Berufsgeheimnisträger
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Die Financial Times sprach laut des Artikels Opposition fordert besseren Abhörschutz mit dem Vertreter der FDP im BND-Ausschuss Max Stadler und dem rechtspolitischer Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion Jerzey Montag über den Lauschangriff gegen den Anwalt von el-Masri und dessen Kanzlei.
Stadler hält die Lauschaktion für einen "unglaublichen Vorgang" und forderte die "Beendigung der schleichende Entwertung des Rechts auf freie Kommunikation".
Unglaublich für Stadler deshalb, weil Gnjidic das Opfer einer Straftat vertritt und nicht einen Verdächtigen. Als wäre es nicht genauso unglaublich, wenn der Anwalt eines Verdächtigen abgehört würde. Es ist ja wohl so, dass die Beziehung und Kommunikation zwischen Klient und Anwalt bereits beginnt, wenn sich ein Verdächtiger einen Anwalt nimmt. Würde man Stadlers gutgemeinte Äußerung in letzter Konsequenz weiter denken, wäre diese Kommunikation weniger schützenswert und der Schutz würde erst einsetzen, wenn aus dem Verdacht eine Anklageerhebung wird.
Montag wies dagegen anlässlich der Lauschaktion auf die steigende Überwachung der Telekommunikation in Deutschland hin und forderte folgerichtig, dass der Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Anwälten und Journalisten besser gewährleistet werden müsse bzw. den gleichen Rang genießen sollte wie bei Geistlichen oder Abgeordneten.
Bundesjustizministerin Zypries lies sich mit der Ankündigung vernehmen, ähnlich wie bei der Gesetzesänderung zur akustischen Wohnraumüberwachung mittels Wanzen und Mikrofonen, zu der sich die Regierung erst nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts genötigt sah, auch im Bereich der Telekommunikationsüberwachung im Herbst eine Gesetzesnovelle vorzustellen, die wie bei der Wohnraumüberwachung den Schutz des "Kernbereichs privater Lebensgestaltung" garantiert.
Zum Schutz der Berufsgeheimnisträger machte die Ministerin keine Aussagen. Da sich aber der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auch auf diesen Personenkreis bezog, ist anzunehmen, dass sich die Gesetzesinitiative auch darauf beziehen muss. Andernfalls dürften sich Regierung und Ministerium zu Recht auf eine neue Auseinandersetzung vor dem Bundesverfassungsgericht gefasst machen.
Sowohl die jahrelange Bespitzelung von Journalisten durch den BND und der aktuelle Fall zeigen eindeutig, dass eine Nachbesserung erfolgen muss. Es ist eh ein Unding, dass man anscheinend im Bundesjustizministerium beim Schutz der Grundrechte immer erst reagiert, wenn eklatante Verstöße gegen Grundrechte stattfinden oder mal wieder ein "dicker Bock" durch Bundesbehörden geschossen wird, aber sich eher zurückhält, wenn es darum geht, sich aktiv für eine Verbesserung des Grundrechteschutzes zu engagieren.
Stadler hält die Lauschaktion für einen "unglaublichen Vorgang" und forderte die "Beendigung der schleichende Entwertung des Rechts auf freie Kommunikation".
Unglaublich für Stadler deshalb, weil Gnjidic das Opfer einer Straftat vertritt und nicht einen Verdächtigen. Als wäre es nicht genauso unglaublich, wenn der Anwalt eines Verdächtigen abgehört würde. Es ist ja wohl so, dass die Beziehung und Kommunikation zwischen Klient und Anwalt bereits beginnt, wenn sich ein Verdächtiger einen Anwalt nimmt. Würde man Stadlers gutgemeinte Äußerung in letzter Konsequenz weiter denken, wäre diese Kommunikation weniger schützenswert und der Schutz würde erst einsetzen, wenn aus dem Verdacht eine Anklageerhebung wird.
Montag wies dagegen anlässlich der Lauschaktion auf die steigende Überwachung der Telekommunikation in Deutschland hin und forderte folgerichtig, dass der Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Anwälten und Journalisten besser gewährleistet werden müsse bzw. den gleichen Rang genießen sollte wie bei Geistlichen oder Abgeordneten.
Bundesjustizministerin Zypries lies sich mit der Ankündigung vernehmen, ähnlich wie bei der Gesetzesänderung zur akustischen Wohnraumüberwachung mittels Wanzen und Mikrofonen, zu der sich die Regierung erst nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts genötigt sah, auch im Bereich der Telekommunikationsüberwachung im Herbst eine Gesetzesnovelle vorzustellen, die wie bei der Wohnraumüberwachung den Schutz des "Kernbereichs privater Lebensgestaltung" garantiert.
Zum Schutz der Berufsgeheimnisträger machte die Ministerin keine Aussagen. Da sich aber der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auch auf diesen Personenkreis bezog, ist anzunehmen, dass sich die Gesetzesinitiative auch darauf beziehen muss. Andernfalls dürften sich Regierung und Ministerium zu Recht auf eine neue Auseinandersetzung vor dem Bundesverfassungsgericht gefasst machen.
Sowohl die jahrelange Bespitzelung von Journalisten durch den BND und der aktuelle Fall zeigen eindeutig, dass eine Nachbesserung erfolgen muss. Es ist eh ein Unding, dass man anscheinend im Bundesjustizministerium beim Schutz der Grundrechte immer erst reagiert, wenn eklatante Verstöße gegen Grundrechte stattfinden oder mal wieder ein "dicker Bock" durch Bundesbehörden geschossen wird, aber sich eher zurückhält, wenn es darum geht, sich aktiv für eine Verbesserung des Grundrechteschutzes zu engagieren.
von rabenhorst - Owl,
gepostet am Montag, 26. Juni 2006 um 10:36

