“Maßvolle” Erweiterung staatlicher Überwachung in D-Land
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Nach der Sommerpause wird es ein "Gesetz zur Fortentwicklung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes (Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz)" geben, das wie zu erwarten war, nicht nur eine weitere Verlängerung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes mit sich bringt, sondern auch eine weitere Ausweitung der Befugnisse für Sicherheitsbehörden und Geheimdienste im Inland. In der Presseerklärung Terrorismusbekämpfung wird effektiver der innenpolitischen Sprachrohre der beiden Koalitionsfraktionen, Dr. Hans-Peter Uhl für die CDU/CSU und Dr. Dieter Wiefelspütz für die SPD, in der beruhigend von einer "maßvollen Erweiterung" die Rede ist, werden als Eckpunkte der Erweiterung des Überwachungsgesetzes genannt:
Mit der "Fortentwicklung" wird nach bekannter Salamitatktik also die staatliche Überwachung in Deutschland weiter ausgebaut und um weitere fünf Jahre verlängert, denn was der Staat einmal an Überwachungsspielräumen gewonnen hat, gibt er nicht mehr auf.
Siehe auch:
Kiesows: verfassungsfeindlicher terror
- Die bestehenden Auskunftsbefugnisse der Nachrichtendienste gegenüber Luftfahrtunternehmen, Banken, Post-, Telekommunikations- und Teledienstunternehmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus können zukünftig auch zur Aufklärung verfassungsfeindlicher Bestrebungen im Inland eingesetzt werden, die die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt fördern. Hierbei kann es sich genauso um Hetze rechtsextremistischer Organisationen, wie um islamistische Hasspredigten handeln.
- Entsprechendes gilt für den Einsatz des sog. IMSI-Catchers zur Identifikation von Mobiltelefonen.
- Den deutschen Nachrichtendiensten wird die Ausschreibung von Personen zur europaweiten verdeckten Registrierung im Schengener Informationssystem (SIS) zur Abwehr von erheblichen Gefährdungen für die innere oder äußere Sicherheit eröffnet.
- Die Nachrichtendienste können zukünftig zur Erfüllung ihrer Aufgaben Auskünfte zu Fahrzeug- und Halterdaten aus dem Zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrtbundesamt auch automatisiert abrufen.
- Die vorgenannten Befugnisse werden auf MAD und BND erstreckt. Der Einsatz neuer Befugnisse durch den BND im Rahmen der sog. Eigensicherung im Inland wird dadurch nicht eröffnet.
- Die Nachrichtendienste sollen die Möglichkeit erhalten, Auskünfte zu sog. Kontostammdaten nach dem Kreditwesengesetz zu erhalten. Wegen der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsverfassungsgerichts zu den geltenden Regelungen zur Kontostammdatenauskunft wird die entsprechende gesetzliche Regelung aber zurückgestellt. Die erforderliche gesetzliche Regelung soll im Lichte dieser Entscheidung unverzüglich geschaffen werden.
- Die bisherige Befugnis zur zollamtlichen Sicherstellung bei Geldwäscheverdacht wird auf Fälle des Terrorismusfinanzierungsverdachts übertragen.
Siehe auch:
Kiesows: verfassungsfeindlicher terror
von rabenhorst - Owl,
gepostet am Montag, 3. Juli 2006 um 19:09

