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NRWs FDP-Innenminister vergibt an Verfassungsschutz neue “Lizenzen”

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Während die FDP auf Bundesebene über Parteitagsbeschlüsse (z. B. zur Datenvorratsspeicherung), Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht (z. B. zur Wohnraumüberwachung) und kritischen Anfragen an die Bundesregierung (z. B. zu RFID und Personalsausweis) ihr Profil als "Büergerrechtspartei" schärft und damit auch sinnvolle und zweckmäßige Ergebnisse und Aufklärung erzielt, sieht es anders aus, wenn man, wie in NRW, an der Regierung beteiligt ist.

So ließ heute der Innenminister von Nordrhein-Westfalen Ingo Wolf, Mitglied der FDP, der Bevölkerung von NRW per Pressemitteilung NRW informiert Bürger über Einsatz geheimer Mittel des Verfassungsschutzes ausrichten:
"In Zukunft will Nordrhein-Westfalen betroffene Bürger über den Einsatz aller geheimdienstlichen Mittel informieren, sobald diese beendet sind und keine Sicherheitsinteressen dagegen sprechen. Diese Verpflichtung stärkt die Abwehrrechte jedes Einzelnen"
Das ist zwar eigentlich rechtlich eh vorgeschrieben, wurde in der Vergangenheit – was z. B. durchgeführte Telekommunikatiosüberwachungsmaßnahmen betrifft – das eine oder andere Mal versäumt, wie u. a. das Gutachten zur "Rechtswirklichkeit und Effizienz der Überwachung der Telekommunikation nach den §§ 100a, 100b StPO" des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht 2003 feststellte.

Was aber viel entscheidender ist: Parallel zur geplanten Ergänzung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes im Herbst, plant Wolf eine Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes mit dem Ziel, die Auskunftsrechte des Verfassungsschutzes gegenüber Banken und Telekommunikationsunternehmen bis 2009 zu verlängern und die Befugnisse des Verfassungsschutzes auf das verdeckte Eindringen in fremde Computer und die nachrichtendienstliche Überwachung von Websites zu erweitern.
Kennzeichen des islamistischen Terrorismus seien nicht nur seine Grausamkeit und Unberechenbarkeit, sondern auch das internationale Netzwerk, das ihn unterstütze. Wolf: "Immer häufiger werden heute sogar über das Internet Anschlagsziele vorgeschlagen, Logistik verkauft, telefoniert und Cyber-Angriffe gestartet. Auch inländische Extremisten nutzen das Internet als Propagandamittel und Aktionsforum. Gegenüber dieser technischen Veränderung darf der Verfassungsschutz nicht blind sein." Um auch einen derartigen elektronischen Austausch beobachten zu können, müsse die derzeitige Befugnis des Verfassungsschutzes konkretisiert werden. Ausdrücklich sollen deshalb der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme über das Internet und die Beobachtung von extremistischen Homepages in das Gesetz mit aufgenommen werden. "Selbstverständlich legen wir bei unserem Handeln einen strengen rechtsstaatlichen Maßstab an und legen bei all dem Wert auf eine wirksame parlamentarische Kontrolle", betonte Wolf. Ein Eingriff in den geschützten Wohnraum sei mit einer solchen Maßnahme nicht verbunden.
Da auch von VoIP und "Aktionsforen" die Rede ist und Wolf das Hacking (die Installation von lokalen Keyloggern u. a. scheint ja kein Mittel zu sein, wenn man Wolfs Ausführung folgt, ein Eingriff in den geschützten Wohnraum wäre nicht Gegenstand) und das Monitoring von Websites nur als Beispiele nennt, während er allgemein von einer "Konkretisierung der Befugnis spricht", darf angenommen werden, dass neben den angeführten Beispielen z. B. auch das Überwachen von VoIP Verbindungen, Chats und Instant Messaging Kommunikation dazu zählt. Die gewonnenen Informationen sollen dann "zukünftig elektronisch über eine gemeinsame Anti-Terror-Datei von Bund und Ländern und nicht mehr über den Postweg" ausgetauscht werden.

Die Begründungen laut Wolf: Eine diffuse "islamistische Bedrohung" von außen, eine diffuse innere Bedrohung durch "home-grown terrorists" , d. h. Staatsbürgern, die in ihren eigenen Heimatländern "terroristischen Bestrebungen" nachgehen und das Internet als Plattform für Terroristen, die das Internet als "Propagandamittel", "Aktionsforum" und allgemein zum "elektronischen Austausch" nutzen, was alles eine Anpassung und Modernisierung des Verfassungsschutzes erfordere, um dem technischen Fortschritt zu folgen.

Die SPD-Opposition in NRW wiederum meldet sich ablehnend lautstark zu Wort, während sie auf Bundesebene kräftig bei der Ausdehnung der Überwachungsbefugnisse für die deutschen Geheimdienste mitmischt.

Siehe auch:

de.internet.com: NRW: Geheimdienst soll Lizenz zum Hacken erhalten
Heise: Opposition kritisiert geplantes NRW-Verfassungsschutzgesetz
von rabenhorst - Owl, gepostet am Donnerstag, 6. Juli 2006 um 21:26
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