Präventives Lauschen hinter den Bergen
Dieser Text ist im Cache von metaowl.de - das Original ist hier zu finden.
Präventives, geheimes Abhören der Telekommunikation. Ein Eindringen in die Privatssphäre privater Kommunikation ohne richterlichen Beschluss – mal wieder zur allgemeinen Bekämpfung des Terrorismus, aber auch zur Abwehr von Spionage. Hört sich zuerst nach NSA und USA an.
Aber falsch gedacht. Diesmal ist es die Schweiz, die dies per Revision des Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) verankern will – natürlich nur bei Einzelfällen, mit formaler Prüfung der Rechtmäßigkeit des Antrags durch ein Bundesverwaltungsgericht. Mit welchen Mitteln (z. B. ONYX) durch welche Behörden die Überwachungsmaßnahme konkret umgesetzt wird, das entscheidet dann der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) oder auch der Gesamtbundesrat. Im Zweifelsfall hat die Beurteilung des Bundesverwaltungsrichters keinen Bestand. Auch nicht das Recht des Abgehörten auf nachträgliche Information, wenn "besondere Mittel der Informationsbeschaffung" eingesetzt wurden und dies aus "sicherheitspolitischen Gründen notwendig" erscheint.
Ich würde sagen, die Schweizer Regierung hat damit einen weiteren, wichtigen Schritt hin zum Überwachungsstaat Schweiz unternommen. Für die Behinderung der Datenschutzbehörden und der Ausübung des Rechts auf Informationsfreiheit wurde ja bereits gesorgt.
Via:
Tages-Anzeiger - Bundesrat bläst zum Lauschangriff
Akte: Surveillance - Bundesrat schickt BWIS II in Vernehmlassung UND genehmigt Einsatz von Überwachungsdrohen an Schweizer Grenzen
Aber falsch gedacht. Diesmal ist es die Schweiz, die dies per Revision des Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) verankern will – natürlich nur bei Einzelfällen, mit formaler Prüfung der Rechtmäßigkeit des Antrags durch ein Bundesverwaltungsgericht. Mit welchen Mitteln (z. B. ONYX) durch welche Behörden die Überwachungsmaßnahme konkret umgesetzt wird, das entscheidet dann der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) oder auch der Gesamtbundesrat. Im Zweifelsfall hat die Beurteilung des Bundesverwaltungsrichters keinen Bestand. Auch nicht das Recht des Abgehörten auf nachträgliche Information, wenn "besondere Mittel der Informationsbeschaffung" eingesetzt wurden und dies aus "sicherheitspolitischen Gründen notwendig" erscheint.
Ich würde sagen, die Schweizer Regierung hat damit einen weiteren, wichtigen Schritt hin zum Überwachungsstaat Schweiz unternommen. Für die Behinderung der Datenschutzbehörden und der Ausübung des Rechts auf Informationsfreiheit wurde ja bereits gesorgt.
Via:
Tages-Anzeiger - Bundesrat bläst zum Lauschangriff
Akte: Surveillance - Bundesrat schickt BWIS II in Vernehmlassung UND genehmigt Einsatz von Überwachungsdrohen an Schweizer Grenzen
von rabenhorst - Owl,
gepostet am Donnerstag, 6. Juli 2006 um 23:16

