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Digital Rights Ireland zur Klage gegen die EU-Richtline zur Vorratsspeicherung

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Die irische Bürgerrechtsorganisation Digital Rights Ireland kommentiert die gestrige Klageeinreichung der irischen Regierung beim Europäischen Gerichtshof gegen die Rechtsgrundlage der beschlossenen EU-Datenvorratsspeicherungsrichtline. Die gleichen Positionen wurden hierzulande bereits durch den AK Vorratsspeicherung und Datenschutzbeauftragte bezogen.

Auf der Pluseite verbucht Digital Rights Ireland die Verzögerung der Umsetzung der Richtlinie, wenn sie nicht ganz vom Gerichtshof für nichtig erklärt wird, da sie aufgrund einer falschen Rechtsgrundlage beschlossen wurde.

Auf der Minusseite sieht Digital Rights Ireland den Umstand, dass sich die Anfechtung rein auf das Verfahren bezieht, denn die irische Regierung stimmt mit dem Prinzip überein, jeden Bürger zu überwachen. Sie erhebt nur den Vorwurf, dass der falsche rechtliche Mechanismus gewählt wurde. Der Regierung zufolge hätte die Richtlinie über eine einstimmigen Beschluß verabschiedet werden müssen und nicht durch Mehrheitsentscheid. Dem stimmt auch Digital Rights Ireland zu, da die Richtlinie eindeutig Maßnahmen umfasst, die Strafrecht und -verfolgung berührt, denen alle Mitgliedsstaaten zustimmen müssen (was ja der Präsident der EU-Kommission geändert sehen möchte). Außerdem sollten die Grundrechte der irischen Bürger nicht durch einen Mehrheitsbeschluß anderer EU Staaten negiert werden, fügt Digital Rights Ireland hinzu (das Ausspielen der nationalen Karte gegen die Eurokratie fehlt hierzulande ja völlig, bzw. konzentriert sich auf den schwindenden Handlungsspielraum des Deutschen Bundestages).

Aber Digital Rights Ireland sieht sich enttäuscht, dass die irische Rgeierung keinerlei Interesse zeigt, sich für das Recht auf Privatsphäre der irischen Bürger einzusetzen (kein Wunder, wenn man bereits eine dreijährige Datenvorratsspeicherung gesetzlich verankert hat). Das Resultat wird so aussehen, dass der Europäische Gerichtshof, wenn er sich der Klage annimmt, nur das rechtliche Prozedere der Richtlinie verhandeln wird, aber nicht die Einschränkungen der Privatsphäre (wie im Fall der Übermittlung der Flugpassagierdaten von Europäern an U. S. Sicherheitsbehörden).

Deshalb drückt Digital Rights Ireland ihre Überzeugung aus, dass Rechtsakte wie die EU-Datenvorratsspeicherungsrichtlinie, die staatlich geförderte Überwachung aller Bürger zu jeder Zeit ermöglichen, unter den Gesichtspunkten ihrer Auswirkungen auf das Recht auf Privatsphäre zu verhandeln ist und sich dann herausstellen würde, dass die Richtlinie fundamentale Rechte verletzt.
von rabenhorst - Owl, gepostet am Samstag, 8. Juli 2006 um 8:37
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