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In den Schubladen des Bundesinnenministeriums

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Das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz, das die Koalition am Mittwoch beschließen wird, ist noch nicht das Ende der Fahnenstange – da lagert noch mehr in den Schubladen des Innenministeriums, wie gesagt – Salamitaktik...
Die Bundesregierung wird in gesonderten Gesetzen die Terrorismusbekämpfung weiter wesentlich fortentwickeln (Gemeinsame Dateien von Polizeien und Nachrichtendiensten; Präventivkompetenzen für BKA). Das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz beschränkt sich im Wesentlichen auf die Evaluierungskonsequenzen. Daneben werden jedoch weitere kleinere Verbesserungen integriert, für die ein gesondertes Gesetzesvorhaben nicht sinnvoll wäre.
Aus den Informationen zum Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz, in dem das Bundesinnenministerium und Innenminister wie Beckstein ihre Perspektive der notwendigen Verlängerung und Ausweitung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes darstellen.
Wir brauchen die nach den Anschlägen des 11. September 2001 geschaffenen Befugnisse unserer Sicherheitsbehörden weiterhin, denn die terroristische Bedrohung ist seither leider nicht geringer geworden. Der Terrorismus ist eine fortdauernde Bedrohung. Deshalb ist es erforderlich, dass wir unser Instrumentarium fortentwickeln. Um den Kurs eines dauerhaft hohen Fahndungs- und Ermittlungsdrucks in Deutschland erfolgreich fortführen zu können, ist das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz erforderlich.

Schäuble bei der gemeinsamen Bilanz zur WM mit Beckstein.
Im angesprochenen Evaluierungsbericht, der Schäuble als eine Argumentationsgrundlage dient, heißt es, "die Angaben des Berichts gelten jeweils zum Auswertungsstichtag 31. Dezember 2004."
von rabenhorst - Owl, gepostet am Dienstag, 11. Juli 2006 um 20:57
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