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Was speichern die Mautbrücken?

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Die Diskussion um die “Mautfahndung” ist ja im vollem Gange. Ich fands bisher mühseelig, bei jedem neuen Begehren eines konservativen Sicherheitsfanatikers darüber zu bloggen. Aber hier sind mal ein paar interessante News: LKW-Maut: Von der Maut- zur Fahndungstechnik.

Alle Mautbrücken registrieren damit nach Aussage von Toll Collect jederzeit den LKW-Verkehr und speichern dabei

1. das Bild des Fahrzeugs,
2. den Namen der Person, die das Motorfahrzeug führt (wenn in der OBU eingegeben),
3. den Ort und die Zeit der mautpflichtigen Bundesautobahnbenutzung,
4. das Kennzeichen des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination sowie
5. die für die Mauthöhe maßgeblichen Merkmale des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination.

Doch nur ein Bruchteil dieser Brücken überträgt im “Beweismittelmodus” ihre Daten online in das Kontrollzentrum von Toll Collect, wo alle Daten maximal 72 Stunden gespeichert sein dürfen, ehe sie zur Abrechnung weitergereicht werden (wo die Daten zwei Monate lagern dürfen). Die übrigen Brücken speichern ihre LKW-Daten (die PKW-Daten werden noch im Prozess der Datenaufnahme gelöscht) auf der Festplatte der Mautkontrollbrücke, wo sie nach 24 Stunden überschrieben werden. Ein polizeiliches Fahndungssystem, das diese Mautdaten nutzen will, muss also sicherstellen, dass alle Daten vor dem Überschreiben von den Festplatten gesichert werden.

Dazu passt auch der Artikel “LKW-Maut: Fahndung kontra informationelle Selbstbestimmung“, wo einige kritische Meinungen zusammengestellt wurden.

von netzpolitik.org : Datenschutz, gepostet am Montag, 7. August 2006 um 16:48
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