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NSA-Abhörmaßnahme für verfassungswidrig erklärt

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Das “Terrorist Surveillance Program” der NSA, mit dem seit 2001 die Telefongespräche aller Amerikaner (außer QWest-Kunden) abgehört und automatisch ausgewertet wurden, ist verfassungswidrig. Das stellte gestern erstmals ein Bundesgericht (in Detroit) fest. Die American Civil Liberties Union (ACLU), die im Januar die Klage erhoben hatte, hat damit einen wichtigen Teilsieg errungen. Das Abhören ohne richterliche Genehmigung verletze die Grundrechte auf Privatsphäre und freie Rede, entschied die Bundesrichterin Anna Diggs Taylor. Komischerweise wurde die Auswertung der Verbindungsdaten, gegen die die ACLU ebenfalls geklagt hatte, vom Gericht nicht gestoppt, weil es bedeutet hätte, “dass wichtige Staatsgeheimnisse offengelegt werden müssten”. Die US-Regierung hat bereits Berufung eingelegt, und es scheint noch unklar, ob damit auch die einstweilige Verfügung zum sofortigen Stopp der Massenüberwachung aufgehoben wird. Dennoch ein wichtiger Schritt gegen die ausufernde Massenüberwachung, weil das Gericht auch sehr deutlich machte, dass der Präsident nicht über der Verfassung steht.

Details bei heise, heise, SpOn, und der ACLU, wo es sämtliche Dokumente dazu gibt.

von netzpolitik.org : Datenschutz, gepostet am Freitag, 18. August 2006 um 1:28
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