Volkszählung und Datenschutz
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Einführung einer Personenkennziffer durch die Hintertür: Die Bundesregierung hat nach mehr als 20 Jahren beschlossen, wieder eine Volkszählung durchzuführen. Aus datenschutzrechtlicher Perspektive ist sie nicht weniger problematisch als die letzte. Ulla Jelpke, Innenexpertin der Fraktion Die Linke: »Die Zusammenführung aller Melderegisterdaten in einer Datei läßt sich nur sinnvoll bewältigen, wenn alle Datensätze Kennnummern erhalten. Das kommt der Einführung einer Personenkennziffer durch die Hintertür nahe, die nach geltendem Recht nicht zulässig ist. Diese Dateien sollen zwar wieder gelöscht werden. Aber wer weiß, ob nicht in diese Richtung nachgelegt wird, wenn man sie einmal hat.« [de.internet.com]
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gepostet am Mittwoch, 30. August 2006 um 8:43

