Der Beschluß zur Anti-Terror-Datenbank
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Noch ist der genaue Wortlaut des Gesetzes zur Anti-Terror-Datenbank nicht verfasst und veröffentlicht, aber die genaueste Wiedergabe von Ausschnitten des Beschlußinhalts der Innenministerkonferenz gibt Associated Press in Beschluss der Innenminister zum Anti-Terror-Kampf und Anti-Terror-Maßnahmen werden verschärft:
Auch das Datum "Arbeitsstelle" ist nicht ohne, wenn jeder Polizist oder ein Geheimdienstmitarbeiter aufgrund eines Verdachts Interviews beim Arbeitgeber führt – mitunter in Geheimdienstkreisen ein beliebtes Mittel, um eine Person zu diskreditieren oder sie indirekt ihrer Lebensgrundlage zu berauben. Also: Was darf mit dem Datum Arbeitsstelle angestellt werden? Für mich ein klares KO-Kriterium ist die Aufnahme der Religionszugehörigkeit, zu der es das bedenkliche Zitat des bayerischen Innenministers gibt, dass die Ausweitung und Generalisierung der Datenbank schon einschließt:
Über die reale Trennung geheimdienslicher von polzeilichen Erkenntnissen und abgestufter Informationszugriffsrechte – damit Kernstück des "informationellen Trennungsgebotes", das dadurch verwirklicht werden soll – dürfen starke Zweifel gehegt werden, wenn es im Beschluß heißt, dass die erweiterten Geheimdienstdaten zunächst verdeckt im System hinterlegt werden und die Freigabe dieser Daten umgehend erteilt wird, wenn ein vernutlich formalisierter "Verwendungszweck" der Anfrage angeheftet wird. Auch dazu ein passendes Zitat von Herrn Wiefelspütz aus dem obigen Artikel:
Aus den bereits präsentierten Ausführungen und der Sichtung des Beschlußes ergibt sich, dass ich die Anti-Terror-Datenbank in dieser Form ablehne.
Heribert Prantl hat in Innenminister-Konferenz zur Terrorismusbekämpfung dazu einen treffenden Kommentar geschrieben.
ANTI-TERROR-DATEI:
"Es soll eine gemeinsame Anti-Terror-Datei des Bundes und der Länder eingerichtet werden, in der Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden zu relevanten Personen und Objekten gespeichert werden. Dabei sollen neben den Grunddaten, die zur Identifizierung einer Person erforderlich sind, auch solche weitere Daten erfasst werden, die eine zuverlässige Gefährdungseinschätzung durch die Sicherheitsbehörden ermöglichen. Hierzu gehören insbesondere
Den zugriffsberechtigten Behörden sollen die Grunddaten offen angezeigt werden. Die erweiterten Daten sowie die Einschätzungen und Bewertungen sind zunächst verdeckt im System hinterlegt, dabei wird offen angezeigt, welche Behörde über Erkenntnisse verfügt.
Die abfragende Stelle fordert dort die Freigabe der weiteren Daten an, die umgehend erteilt wird. Die Kommunikation zwischen den Beteiligten ist Ziel dieser Regelung. Dabei ist den beteiligten Behörden auch die Möglichkeit zu geben, in Eilfällen - zur Abwehr von gegenwärtigen Gefahren für Leben, Gesundheit, Freiheit und Sachen von erheblichem Wert - direkt auf die vorhandenen Daten zuzugreifen, was gesondert dokumentiert werden muss. (...)
Zugriffsberechtigt sollen folgende Behörden sein: Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, die Landeskriminalämter, die Landesämter für Verfassungsschutz und Staatsschutzdienststellen der Länderpolizeien.
In begründeten Fällen sollte auch weiteren von den Ländern bestimmten Dienststellen der Polizei der Zugriff auf die Antiterrordatei ermöglicht werden können."
VIDEOÜBERWACHUNG:
"Die IMK stellt darüber hinaus fest, dass das Instrument der Videoüberwachung einen wichtigen Beitrag für eine erfolgreiche Terrorismusbekämpfung darstellt. Mit Hilfe der Videoüberwachung können Tatverdächtige zuverlässig identifiziert werden. Die IMK spricht sich dafür aus, das Instrument der Videoüberwachung stärker als bisher zu nutzen. Es besteht Einigkeit darüber, dass im Bereich von Bahnhöfen, Flughäfen und Häfen die Videoüberwachung stärker genutzt werden soll. Dabei soll es darum gehen, eine gezielte Beobachtung von Gefahrenschwerpunkten durch die Polizeien zu ermöglichen."
AUSLÄNDERRECHT:
"Die IMK ist sich einig, dass das Ausländerrecht überprüft werden muss, in welchem Umfang es stärker auch zur Gefahrenabwehr genutzt werden bzw. dahingehend verbessert werden kann.
Hierzu erfolgt ein Prüfauftrag an die zuständigen Arbeitskreise der IMK. Schwerpunkte dieser Prüfung sollen insbesondere die Visa-Erteilung, die Frage der Einlader bzw. Bürgen sowie das Verfahren der Sicherheitsgespräche sein."
"Es soll eine gemeinsame Anti-Terror-Datei des Bundes und der Länder eingerichtet werden, in der Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden zu relevanten Personen und Objekten gespeichert werden. Dabei sollen neben den Grunddaten, die zur Identifizierung einer Person erforderlich sind, auch solche weitere Daten erfasst werden, die eine zuverlässige Gefährdungseinschätzung durch die Sicherheitsbehörden ermöglichen. Hierzu gehören insbesondere
- Zugehörigkeit zu terroristischen Vereinigungen
- Waffenbesitz
- Telekommunikations- und Internetdaten
- Bankverbindungen und Schließfächer
- Schul- und Berufsausbildung - Arbeitsstelle
- Familienstand - Religionszugehörigkeit
- Verlust von Ausweispapieren
- Reisebewegungen und bekannte Aufenthalte an Orten mit terroristischem Hintergrund (bspw. Ausbildungslagern)(...)
Den zugriffsberechtigten Behörden sollen die Grunddaten offen angezeigt werden. Die erweiterten Daten sowie die Einschätzungen und Bewertungen sind zunächst verdeckt im System hinterlegt, dabei wird offen angezeigt, welche Behörde über Erkenntnisse verfügt.
Die abfragende Stelle fordert dort die Freigabe der weiteren Daten an, die umgehend erteilt wird. Die Kommunikation zwischen den Beteiligten ist Ziel dieser Regelung. Dabei ist den beteiligten Behörden auch die Möglichkeit zu geben, in Eilfällen - zur Abwehr von gegenwärtigen Gefahren für Leben, Gesundheit, Freiheit und Sachen von erheblichem Wert - direkt auf die vorhandenen Daten zuzugreifen, was gesondert dokumentiert werden muss. (...)
Zugriffsberechtigt sollen folgende Behörden sein: Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, die Landeskriminalämter, die Landesämter für Verfassungsschutz und Staatsschutzdienststellen der Länderpolizeien.
In begründeten Fällen sollte auch weiteren von den Ländern bestimmten Dienststellen der Polizei der Zugriff auf die Antiterrordatei ermöglicht werden können."
VIDEOÜBERWACHUNG:
"Die IMK stellt darüber hinaus fest, dass das Instrument der Videoüberwachung einen wichtigen Beitrag für eine erfolgreiche Terrorismusbekämpfung darstellt. Mit Hilfe der Videoüberwachung können Tatverdächtige zuverlässig identifiziert werden. Die IMK spricht sich dafür aus, das Instrument der Videoüberwachung stärker als bisher zu nutzen. Es besteht Einigkeit darüber, dass im Bereich von Bahnhöfen, Flughäfen und Häfen die Videoüberwachung stärker genutzt werden soll. Dabei soll es darum gehen, eine gezielte Beobachtung von Gefahrenschwerpunkten durch die Polizeien zu ermöglichen."
AUSLÄNDERRECHT:
"Die IMK ist sich einig, dass das Ausländerrecht überprüft werden muss, in welchem Umfang es stärker auch zur Gefahrenabwehr genutzt werden bzw. dahingehend verbessert werden kann.
Hierzu erfolgt ein Prüfauftrag an die zuständigen Arbeitskreise der IMK. Schwerpunkte dieser Prüfung sollen insbesondere die Visa-Erteilung, die Frage der Einlader bzw. Bürgen sowie das Verfahren der Sicherheitsgespräche sein."
Beide Teile sind für alle an der Datei beteiligten Landes- und Bundesbehörden zugänglich. Vor einem Zugriff auf die erweiterte Datenbank muss aber der Verwendungszweck erläutert werden.
Was weiterhin im Anschluss an die beiden Beiträge zum Trennungsgebot und der "Anti-Terror-Datei" aufstößt und Anlass zu Fragen gibt, ist der Umfang von Telekommunikations- und Internetdaten, die gespeichert werden: Nur Verkehrsdaten und welche Inhaltsdaten, auf die unter Umständen "weitere...bestimmte Polizeidienststellen" ebenfalls Zugriff erhalten (verdeckte Verkehrsdaten- und/oder Inhaltsdatenvorratsspeicherung), wobei eindeutig zu definieren ist, um welche "Polizeidienststellen" es sich überhaupt handelt, zumal bereits insgesamt von 36 Sicherheitsbehörden die Rede ist, die in keinem Medienbericht und auch nicht von den Innenministern genau benannt werden.Auch das Datum "Arbeitsstelle" ist nicht ohne, wenn jeder Polizist oder ein Geheimdienstmitarbeiter aufgrund eines Verdachts Interviews beim Arbeitgeber führt – mitunter in Geheimdienstkreisen ein beliebtes Mittel, um eine Person zu diskreditieren oder sie indirekt ihrer Lebensgrundlage zu berauben. Also: Was darf mit dem Datum Arbeitsstelle angestellt werden? Für mich ein klares KO-Kriterium ist die Aufnahme der Religionszugehörigkeit, zu der es das bedenkliche Zitat des bayerischen Innenministers gibt, dass die Ausweitung und Generalisierung der Datenbank schon einschließt:
"dass bei einem liberalen, toleranten Moslem die Religionszugehörigkeit nicht in die Datei aufgenommen wird, bei anderen dagegen schon"
Während Herr Wiefelspütz erklärt, dass "die Religionszugehörigkeit im Einzelfall natürlich ein ausgesprochen wichtiges Merkmal sein kann", denn "wenn jemand beispielsweise Mitglied einer extremistischen Sekte ist, die terroristisch arbeitet, dann muss die religiöse Verbindung erkennbar sein". Nein muss sie eben nicht, denn die "Zugehörigkeit" und die Sekte als "terroristische Vereinigung" steht im Vordergrund und ist bereits als Kriterium definiert. Das Herr Wiefelspütz trotz des besonderen grundgesetzlichen Schutzes der Religionszugehörigkeit und der Verfolgung und Vernichtung von Religionsgemeinschaften durch die Nazis weiter nciht verstehen kann, wieso darüber gestritten wird, versteht sich von selbst. Der Mann gehört eindeutig von seinen Parteifunktionen entbunden.Über die reale Trennung geheimdienslicher von polzeilichen Erkenntnissen und abgestufter Informationszugriffsrechte – damit Kernstück des "informationellen Trennungsgebotes", das dadurch verwirklicht werden soll – dürfen starke Zweifel gehegt werden, wenn es im Beschluß heißt, dass die erweiterten Geheimdienstdaten zunächst verdeckt im System hinterlegt werden und die Freigabe dieser Daten umgehend erteilt wird, wenn ein vernutlich formalisierter "Verwendungszweck" der Anfrage angeheftet wird. Auch dazu ein passendes Zitat von Herrn Wiefelspütz aus dem obigen Artikel:
"Wir werden an alle Daten herankommen – vielleicht erst in einem zweiten Zugriff."
Mit in den Sog der Anti-Terror-Datenbank dürften neben der Person, die sich im Zweifelsfall bereits verdächtg macht, wenn sie z. B. aus Pakistan, dem Irak oder Afghanistan einreist, ihre Einlader und Bürgen geraten, wenn die Überlegungen zum Ausländerrecht in die Anti-Terror-Datenbank einfließen. Der Sog dürfte sich auch auf alle Kontaktpersonen im Inland erweitern, die zu engen Kontakt mit dem eingereisten Verdächtigen pflegen oder das "Pech" haben, der gleichen Religion anzugehören. Etwas zugespitzt, aber denkbar.Aus den bereits präsentierten Ausführungen und der Sichtung des Beschlußes ergibt sich, dass ich die Anti-Terror-Datenbank in dieser Form ablehne.
Heribert Prantl hat in Innenminister-Konferenz zur Terrorismusbekämpfung dazu einen treffenden Kommentar geschrieben.
von rabenhorst - Owl,
gepostet am Montag, 4. September 2006 um 20:05

